Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

73 
Begierungs-Zlatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
—/. 
Nummer 12. 
– –— — — — 
  
Weimar. 30. März 1901. 
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Beuachrichtigung vom Strafantritt und einer etwaigen Strafaussetzung in 
Ansehung von Militärpflichtigen an den Civilvorsitzenden der Ersatzkommission, in Ausehung von Personen 
des Beurlaubtenstandes an das Bezirkskommando, Seite 73. — Ministerial-Bekauntmachung, betr. Einziehung 
von Diphtherieserum, Seite 74. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt 
für das Deutsche Reich, Seite 74. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[/32) I. Durch die in Ziffer 32 Abs. 2 der Ministerial-Bekanntmachung vom 
1 1. September 1882 (Reg.-Bl. S. 129) bezeichneten Behörden sind künftighin 
in Ansehung von Militärpflichtigen der Civilvorsitzende der Ersatzkommission, 
in Ansehung von Personen des Beurlaubtenstandes das Bezirkskommando nicht 
nur von der Erhebung der öffentlichen Klage, vom endlichen Ausfall der Unter- 
suchung und von der Vollstreckung oder dem Erlasse der erkannten Strafe (vgl. 
Ziffer 32 a) und b) der bezeichneten Ministerial-Bekanntmachung), sondern auch 
vom Strafantritt und von einer etwaigen Strafaussetzung zu benachrichtigen. 
Weimar, den 13. März 190 1. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
1901 17
	        
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