Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Thüringen, Markgrafen zu Meißen, gefürsteten Grafen zu Henneberg, Herrn 
zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 2c. 2c. nach einem durch gött- 
liche Gnade reich gesegneten Leben und einer von den edelsten Bestrebungen 
ausgefüllten, in treuester Hingabe mit Weisheit, Gerechtigkeit und Milde 
geführten, fast achtundvierzigsährigen Regierung aus dieser Vergänglichkeit 
in die Ewigkeit abberufen hat, ist gemäß der Erbfolgeordnung Unseres 
Hauses die Regierung des Grosherzogthums auf Uns übergegangen. 
Wir treten dieselbe hierdurch mit der Erklärung an, daß Wir sie treu 
und gewissenhaft im Einklang mit der Verfassung des Großherzogthums 
führen und das Andenken Unseres nun in Gott ruhenden Herrn Gross- 
vaters dadurch ehren werden, daß Wir in Seinem Sinne wirken und die 
Ueberlieferungen Unseres Hauses als ein theures Vermächtniß bewahren 
und pflegen werden. 
Demnach bestätigen Wir hiermit alle von Unserem Herrn Großwvater 
ernannten Beamten in ihrer amtlichen Befugniß und Wirksamkeit und er- 
warten, daß sie auch ihrerseits Uns gemäs des von ihnen geleisteten Dienst- 
eides ihre pflichtmäßige Treuc bewahren und ihres Amtes mit berufs- 
freudiger Hingabe walten werden. 
Zu allen Unseren getreuen Unterthanen aber versehen Wir uns, das 
sie das Andenken ihres dahingeschiedenen hochverehrten Landesfürsten dadurch 
hochhalten und bewahren, daß sie Uns, Seinem Enkel und Nachfolger, die- 
selbe Ergebenheit und den gleichen Gehorsam bezeigen. Zugleich entbieten 
wir ihnen Unseren Gruß und die Versicherung Unserer landesfürstlichen 
Huld und Gnade. 
So gegeben Weimar, den 5. Jannar 1901. 
Wilhelm Ernst. 
Rothe. von Pawel. von Wurmb.
	        
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