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Entschädigungssumme an die Gemeindemitglieder oder einzelne Klassen von
ihnen vertheilt haben.
Ist die Entschädigungssumme zu gemeinnützigen, keine entsprechende Ver-
zinsung gewährenden Einrichtungen verwendet worden, so kann die Rückerstattung
von dem Staatsministerium ganz oder theilweise erlassen werden.
814.
Die zurückzuerstattenden Entschädigungssummen sind Seitens der Pflichtigen
vom 1. Januar 1901 ab mit 3½ vom Hundert zu verzinsen.
Die Feststellung der zurückzuerstattenden Entschädigungssummen liegt dem
Staatsministerium ob.
Gegen die Feststellung steht den Pflichtigen binnen einer vom Tage der
Mittheilung des zu erstattenden Betrages ablaufenden Ausschlußfrist von
3 Monaten der Rechtsweg offen.
Die Beschreitung des Rechtsweges hat aufschiebende Wirkung.
15.
Entschädigungssummen, welche den Betrag von 25 „# nicht erreichen,
und Beträge von Entschädigungssummen, welche über eine durch 25 ohne Rest
theilbare Summe hinausgehen, müssen binnen einer Frist von 6 Monaten
nach erfolgter endgiltiger Feststellung nebst den bis zum Zahlungstage laufenden
Zinsen entrichtet werden.
Auch im Uebrigen sind die Eutschädigungssummen nebst Zinsen binnen
6 Monaten nach erfolgter endgiltiger Feststellung zu entrichten, sofern und
soweit der Pflichtige sich nicht vor Ablauf dieser Frist gegenüber dem Staats-
ministerium verbindlich macht, anstatt der Entschädigungssumme für die Zeit
vom 1. Jannar 1901 ab auf die Dauer von 60/ Jahren eine in viertel-
jährlichen Theilbeträgen fällige Tilgungsrente von jährlich 4 vom Hundert der
Entschädigungssumme zu entrichten, wodurch diese mit 3½2 vom Hundert ver-
zinst und mit ½ vom Hundert sowie mit den durch die fortschreitende Tilgung
ersparten Zinsen der ursprünglichen Entschädigungssumme getilgt wird.
Während des Zeitraums von 60½ Jahren ist es dem Pflichtigen frei-
gestellt, die Tilgungsreunte zum Beginne eines jeden Rechnungsjahres durch
Baarzahlung des noch nicht getilgten Theiles der Entschädigungssumme ganz
oder theilweise abzulösen, mit der Beschränkung, daß bei theilweiser Ablösung