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Als Verwaltungsbehörde im Sinne des § 3 des Gesetzes wird der Ge-
meindevorstand des Ortes bestimmt, in welchem die in eine Idioten-Anstalt
aufzunehmende Person sich aufhält.
Urkundlich haben Wir diese Verordnung Hoöchsteigenhändig vollzogen und
mit Unserem Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Ettersburg, den 19. Juni 1901.
Wilhelm Ernst.
Rothe. v. Wurmb. Hunnius.
[66]) Das 21., 22., 23., 24. und 25. Stück des Reichs-Gesetzblattes ent-
halten unter:
Nr. 2767 Gesetz, betr. die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechts-
angelegenheiten im Heer und Marine; vom 28. Mai 1901.
2768 Verordnung wegen Abänderung und Ergänzung der Verordnung
vom 9. August 1896, betr. die Rechtsverhältnisse der Landes-
beamten in den Schutzgebieten; vom 23. Mai 1901.
„ 2769 Bekanntmachung, betr. die Aenderungen der Anlage B zur Eisen-
bahn-Verkehrsordnung; vom 30. Mai 190 1.
„ 2770 Gesetz, betr. Versorgung der Kriegsinvaliden und der Kriegs-
hinterbliebenen; vom 31. Mai 1901.
„ 2771 Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-
Etat für das Rechnungsjahr 1901; vom 3. Juni 1901.
„ 2772 Zusatzvertrag zu dem Auslieferungsvertrage zwischen dem Deutschen
Reiche und Belgien vom 24. Dezember 1874; vom 28. November
1900.
„ 2773 Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen
Reiche; vom 11. Juni 1901.