Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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§ 11. 
Dem Großherzoglichen Staatsministerium, Departement des Innern, bleibt 
vorbehalten, auf Grund besonderer Umstände Abweichungen von der vorstehenden 
Prüfungsordnung eintreten zu lassen, doch sind derartige Abweichungen in dem 
Prüfungszeugnisse kenntlich zu machen. 
§ 12. 
Die Prüfungsgebühren richten sich nach den jeweiligen darüber erlassenen 
Bestimmungen, sie betragen zur Zeit 24 —# (vgl. Gesetz vom 11. April 1894 
über das Kostenwesen in Gerichts= und Verwaltungssachen § 116, I, C, a). 
  
(911 II. Dem zum General-Consul der Vereinigten Staaten von Amerika in 
Coburg ernannten bisherigen Consul Oliver J. D. Hughes, zu dessen Amts- 
bezirk das Großherzogthum gehört, ist das Exequatur Namens des Reichs er- 
theilt worden. 
Weimar, den 18. Juli 1901. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern. 
v. Wurmb. 
[92) III. Der Rechtsanwalt Gottlieb Grimm in Jena hat unter dem Namen 
„Architekt Bruno Grimm-Stiftung“ zu Stipendien für Baubeflissene oder 
Schüler der Gewerbeschule oder gewerblichen Fortbildungsschule aus Jena behufs 
ihrer Weiterbildung und zu Miethzinsen für Sieche eine mit 10 000 Mark 
ausgestattete, unter der Verwaltung des jeweiligen Bürgermeisters von Jena 
stehende Stiftung errichtet. 
Auf Grund von § 14 des Ausführungsgesetzes vom 5. April 1899 zum 
Bürgerlichen Gesetzbuch haben wir diese Stiftung genehmigt. 
Weimar, den 19. Juli 1901. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb.
	        
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