Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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7. Hinterbliebene von Personen, welche zwar an einem Kriege betheiligt waren, aber nicht als 
Kriegsinvalide anerkannt worden sind, haben kein Versorgungsrecht und wollen sich aller 
Anträge enthalten; es sei denn, daß sie ein bisher noch nicht geltend gemachtes Recht auf 
gesetzliche Versorgung zu begründen vermögen. 
8 Etwaigen Berufungen gegen abschlägige Bescheide sind die vorhergegangenen Entscheidungen 
beizufügen. 
  
[100) II. Dem Anmerikanischen Bürger Dwight F. Haußler, welcher an 
Stelle des bisherigen Consular-Agenten Verne E. Joy zum Consular-Agenten 
der Vereinigten Staaten von Amerika in Sonneberg ernannt worden ist, ist 
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
Weimar, den 8. August 1901. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern. 
v. Wurmb. 
(101) III. Von der Direktion der Frankfurter Lebensversicherungs-Gesellschaft 
in Frankfurt a.M. ist an Stelle des Buchhändlers Paul Sievers in Weimar, 
bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Mai 
1900 Reg.-Bl. S. 392), der Kaufmann Hermann Wunderlich in Weimar 
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Weimar, den 8. August 1901. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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