Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

49, 50, 51 
. 2818 
2819 
2820 
2821 
2822 
Bekanntmachung, betr. Aenderungen der Anlage B zur Eisenbahn- 
Verkehrsordnung; vom 25. November 1901. 
Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen 
Gegenständen des Gartenbaues; vom 26. November 1901. 
Verordnung, betr. das Inkrafttreten der Unfallversicherung; vom 
2. Dezember 1901. 
Bekanntmachung, betr. Bestimmungen für den Kleinhandel mit 
Kerzen; vom 4. Dezember 1901. 
Bekanntmachung, betr. die Ein= und Durchfuhr aus Glasgow; 
vom 12. Dezember 1901. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 48, 
404 
409 
409 
411 
413 
417 
417 
424 
und 52;: 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- 
und Steuerstellen. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige 
Deutsche, welche ihren dauernden Aufenthalt in Rußland haben. 
Ergänzung der Bestimmungen über Fernsprech-Nebenanschlüsse. 
Bestimmungen über zu entrichtende Abgaben bei Verwendung von 
getrockneten Brennnesseln und von Baldrianwurzeln bei Herstellung 
von Schnupftaback. — Aenderung von Tarasätzen. 
Nachtrags-Verzeichniß derjeuigen Lehranstalten, welche zur Aus- 
stellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Verbot der in Wien erscheinenden Zeitschrift „Arbeiter-Zeitung“. 
Bestimmungen über die Wohlthaten des Potsdamschen großen 
Militär-Waisenhauses. 
Bestimmungen über die zollamtliche Behandlung der Eisenbahn- 
Fahrzeuge der internationalen Schlafwagengesellschaft in Brüssel. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär- 
pflichtige Deutsche, welche ihren dauernden Aufenthalt in Brasilien 
haben. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.