Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1901. (85)

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Regierungs-Vlatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
  
  
  
Nummer 9. Weimar. 13. März 1901. 
  
Inhalt: Ministerial. Verordnung, betr. den Erlaß einer neuen Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher, Seite 37. 
Ministerial-Verordnung, 
betreffend den Erlaß einer neuen Geschäftsanweisung 
für die Gerichtsvollzieher. 
[26) Unter Aufhebung der Verordnung vom 12. September 1879 (Reg.-Bl. 
S. 467) sowie der Ministerial-Bekanntmachungen vom 11. November 1881 
(Reg.-Bl. S. 243) und vom 19. Dezember 1889 (Reg.-Bl. S. 279) wird auf 
Grund des § 155 des Gerichtsverfassungsgesetzes und des § 38 des dazu er- 
gangenen Ausführungsgesetzes vom 20. März 1879 die in der Anlage nach- 
stehende neue 
Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher 
erlassen. 
Dieselbe tritt alsbald in Kraft und ist auch bei der Erledigung solcher 
Aufträge zu befolgen, die den Gerichtsvollziehern bereits ertheilt sind. 
Die in den §§ 25 bis 36 der Geschäftsanweisung erwähnten Einzelfor- 
mulare für Zustellungen Nr. 1 bis 15 sind in H. Meyers Buchdruckerei in 
Halberstadt zu haben. Daselbst sind auch die vereinigten Formulare a bis ( 
1901 9
	        
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