113
Begierung-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 22. Weimar. 30. Juli 1902.
Inhalt: Ministerial-Belanntmachung, betr. den Bau der Eisenbahn von Gerstungen nach Dankmarshausen und die
Ernennung des Amtsrichters Dr. Lungershausen zum Expropriationskommissar, Seite 113. — Ministerial-
Bekanntmachung, betr. eine Abgabenerhebung für jedes Stück Rindvieh zur Verbandskasse der Viehbesitzer
des Großherzogthums Sachsen, Seite 114. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Statuten der Sparkassen
zu Vieselbach und Stadtsulza, Seite 115. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-
Blatt für das Deutsche Reich, Seite 128.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(/70] I. Unter Bezugnahme auf den demnächst zur Veröffentlichung gelangenden
Staatsvertrag zwischen Sachsen-Weimar, Preußen, Sachsen -Meiningen und
Sachsen-Altenburg wegen Herstellung verschiedener Eisenbahnen und wegen
Erwerbs der Feldabahn durch Preußen vom 23. April 1901 wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1. daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog zum Bau der Eisenbahn
von Gerstungen nach Dankmarshausen das Expropriationsrecht nach
Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1889 zu verleihen und den
Großherzoglichen Amtsrichter Dr. jur. Lungershausen zum Expropriations-
kommissar zu ernennen gnädigst geruht haben,
2. daß. die vorgedachte Eisenbahn nach den genehmigten Bauplänen die
Fluren der Orte Gerstungen, Untersuhl, Berka aW. und Dankmars-
1902 24