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Nach dem Ablaufe dieser Frist fällt die Einlage nebst Zinsen der Sparkasse anheim und der
Inhaber des Einlagebuches, sowie etwa sonstige Berechtigte verlieren ihre Ansprüche an dem Ein—
lagebuche.
Werden aber vor Ablauf der Frist Ansprüche angemeldet, so werden vor Auszahlung
der Einlage und der Zinsen die Kosten der Bekanntmachungen in dem vorgelegten Einlagebuche
abgeschrieben.
812.
Rückzahlungen.
Die Rückzahlung jeder Einlage oder eines Theiles derselben erfolgt lediglich an den Inhaber
des Sparkassebuches.
Die Sparkasse ist daher für den Nachtheil, der durch den etwaigen Mißbrauch eines solchen
Buches für den wirklichen Eigenthümer entstehen sollte, durchaus nicht verantwortlich.
Kapitalrückzahlungen werden auf solche Einlagen, welche als Mündelgelder (s. § 7 Abs. 2)
bezeichnet worden sind, nur dann geleistet, wenn entweder der Gegenvormund seine Genehmigung
dazu mündlich im Geschäftslokale der Sparkasse ertheilt, oder die von ihm ertheilte Genehmigung
durch eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Urkunde nachgewiesen wird, oder wenn die Ge-
nehmigung des Vormundschaftsgerichtes urkundlich nachgewiesen wird.
Will der Einleger nach Erledigung der Vormundschaft über das Guthaben verfügen, so hat
er eine Bescheinigung des Vormundschaftsgerichts über die Aufhebung der Vormundschaft beizu-
bringen. Wenn er beabsichtigt, das Guthaben weiterhin bei der Sparkasse ganz oder theilweise
stehen zu lassen, so ist das Mündelsparkassebuch der Sparkasse zurückzugeben und das Konto auf
ein gewöhnliches Sparkassebuch zu übertragen.
8 13.
Kündigungen.
Die Einlagen werden, soweit sie die Summe von 100 . nicht übersteigen, oder falls sie
höher sind, soweit es der vorhandene Baarvorrath gestattet, sogleich zurückgezahlt.
Beträge über 100 — sind vorher zu kündigen, und zwar betragen die Kündigungsfristen
2 Wochen bei Rückforderungen von über 100 bis 200 “4,
4 „ „ » »,,200bi5300.-3,
6 # # # # 77 300 bis 600 MA,
3 Monaten, „ „ „ 600 ".
Auf ein und dasselbe Sparkassebuch können weitere Beträge bis zu 100 /∆ nur in Zwischen-
räumen von mindestens 14 Tagen erhoben werden.
-uch können nicht mehrere Kündigungen neben einander laufen.
Der Kasse bleibt es jedoch vorbehalten, im Einverständniß mit den Betheiligten von vor-
bemerkten Kündigungsfristen abzusehen.
Wird eine gekündigte Einlage nicht innerhalb 2 Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist
erhoben, so gilt die Kündigung als zurückgenommen.
Auch dem Sparkassevorstand steht die Befugniß zu, jederzeit die Einlagen zur Rückzahlung
binnen 3 Monaten zu kündigen.