Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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Betreffs Einführung der einheitlichen Rechtschreibung in den Schulen 
bleibt weitere Verfügung vorbehalten. 
Weimar, den 23. Dezember 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
RNothe. 
[113) II. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf 
Grund der in § 1807 Ziffer 5 des Bürgerlichen Gesetz-Buchs ertheilten Er- 
mächtigung die am 1. Oktober d. J. nen errichtete Sparkasse in Kaltennordheim 
als zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden ist. 
Weimar, den 27. Dezember 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. Departement des Innern. 
Nothe. v. Wurmb. 
(114) III. Auf Grund der Bestimmung in § 1 der Bekanntmachung des Reichs- 
kanzlers vom 13. November 1875, die Prüfung der Apothekergehülfen betreffend, 
wird hierdurch bekannt gemacht, daß für die Kommission zur Prüfung der 
Apothekergehülfen auf die drei Jahre vom 1. Januar 1903 bis zum 1. Jannar 
1906 ernannt worden sind: 
zum Vorsitzenden 
der Referent für Medizinalangelegenheiten in dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium, Medizinalrath Professor Ior. Gumprecht hier, 
zu Mitgliedern 
der Hofapotheker Dr. Julius Hoffmann hier und 
der Apotheker Privatdozent Dr. Herrmann Matthes zu Jena, 
zum stellvertretenden Mitgliede 
der Apotheker I)#r. Eduard Stütz zu Jena. 
Weimar, den 20. Dezember 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb.
	        
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