Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

32 
17. An Verpflegungsgeld ist in 
der Großberzoglichen Landes- — 
  
  
  
  
  
Heilanstalt und psychiatrischen Klinik 
für jeden Tag zu zahlen: 
. Für Kranke 
ohne Unterschied des Alters. 
—Zu Tarifsatz 1 4: 
Für Kranke, auf welche keiner der nachfolgenden 
ermäßigten Tarifsätze (5—8) anwendbar ist. 
Zu Tarifsatz 4 werden Kranke nur in beschränkter 
Anzahl und vorzugsweise dann aufgenommen, 
wenn sie ein klinisches Interesse bieten. 
Zu Tarifsatz 5—3: 
Für Kranke, wenn sie selbst oder wenn die auf 
Grund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht für 
sie zahlenden Personen Staatsangehörige des 
Großherzogthums und in demselben zur Staats- 
steuer herangezogen sind. 
Zu dem Tarifsatz 8 werden Kranke nur in be- 
schränkter Anzahl und vorzugsweise solche auf- 
genommen, für welche die Großherzogliche 
Staatskasse oder Gemeinden im Großherzog- 
thum oder in dem Großherzogthum errichtete 
Krankenkassen zahlungspflichtig sind. 
B. Für Warte- und Pflegepersonal. 
Zu Tarifsat 9, 10; 
für mitgebrachtes oder besonders angenommenes 
Personal: 
für die Person bei Verpflegung am ersten Tisch. 
„ zweiten 
II # I# 7) L u 
Zu Tarifsatz 11: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
für besondere Wartung durch das Anstaltspersonal. 
I In Kla Ss se e 
1n I II III 
Verwislegung. Verpflegung Verpflegung 
Tarif-.h um ersten Tisch. Ham am 
sab. Zimmer) Zimmer zweiten Tisch)ritten Tisch. 
für einen''nit 2 oder Unterbringung 
Kranken 8 Kranken. in den 
allein. betten.)allgemeinen Krankenräumen. 
— — 7. 13. *7- E 4. 4 
1 6 50 
2 5 500 
3 3 60 
4 2 — 
5 5 50 
6 4 50 
7 2 60 
8 50 
9 2 — 
10 1 25 
11 2 50 bis 2— 2 
Weimar, den 28. Februar 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
  
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.