Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

43. 
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109 
Das 16.—18. Stück des Reichsgesetzblattes enthalten unter 
Nr. 2946 Bekanntmachung, betr. eine VIII. Ausgabe der dem inter- 
2947 
2948 
2949 
2950 
2951 
und 17: 
77 
140 
nationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bei- 
gefügten Liste; vom 27. März 1903. 
Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Reichs zu dem inter- 
nationalen Verbande zum Schutze des gewerblichen Eigentums; 
vom 9. April 1903. 
Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Italien zur Ab- 
änderung des Übereinkommens vom 18. Jannar 1892, betr. den 
gegenseitigen Patent-, Muster= und Markenschutz; vom 4. Juni 1902. 
Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz zur 
Abänderung des UÜbereinkommens vom 13. April 1892, betr. den 
gegenseitigen Patent-, Muster= und Markenschutz; vom 26. Mai 1902. 
Vertrag zwischen dem Reiche und Luxemburg über den Betrieb 
der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen; vom 11. November 1902. 
Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch- 
lands und Luxemburgs; vom 15. April 1903. 
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 16 
S. 133 Verbot der in Wien erscheinenden Zeitung „Wiener Sonn= und 
Montags-Zeitung“. 
Zulassung von drei Systemen elektrischer Meßgeräte zur Be- 
glaubigung durch die elektrischen Prüfämter.
	        
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