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Das 16.—18. Stück des Reichsgesetzblattes enthalten unter
Nr. 2946 Bekanntmachung, betr. eine VIII. Ausgabe der dem inter-
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2950
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und 17:
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nationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bei-
gefügten Liste; vom 27. März 1903.
Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Reichs zu dem inter-
nationalen Verbande zum Schutze des gewerblichen Eigentums;
vom 9. April 1903.
Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Italien zur Ab-
änderung des Übereinkommens vom 18. Jannar 1892, betr. den
gegenseitigen Patent-, Muster= und Markenschutz; vom 4. Juni 1902.
Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz zur
Abänderung des UÜbereinkommens vom 13. April 1892, betr. den
gegenseitigen Patent-, Muster= und Markenschutz; vom 26. Mai 1902.
Vertrag zwischen dem Reiche und Luxemburg über den Betrieb
der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen; vom 11. November 1902.
Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch-
lands und Luxemburgs; vom 15. April 1903.
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 16
S. 133 Verbot der in Wien erscheinenden Zeitung „Wiener Sonn= und
Montags-Zeitung“.
Zulassung von drei Systemen elektrischer Meßgeräte zur Be-
glaubigung durch die elektrischen Prüfämter.