Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Ministerialbekanntmachungen. 
[77] I. An Stelle des durch Bekanntmachung vom 2. März 1888 (Seite 107 
des Centralblatts für das Deutsche Reich) veröffentlichten Verzeichnisses von 
schweizerischen Gerichtsbehörden, sowie des Seite 20 des Centralblatts für 1890 
veröffentlichten veränderten Verzeichnisses hinsichtlich der Gerichtsbehörden im 
Kanton Zürich ist ein unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Ver- 
änderungen und Berichtigungen neu aufgestelltes, Seite 193, 194 des dies- 
jährigen Centralblatts für das Deutsche Reich abgedrucktes Verzeichnis der- 
jenigen Amtsstellen der schweizerischen Kantone, an welche sich die deutschen 
Behörden wegen Rechtshilfe in Strafsachen wenden können, getreten. 
Unter Verweisung auf die Ministerialbekanntmachung vom 23. Juni 1879 
(Seite 368 des Regierungsblatts) werden die beteiligten Justizbehörden des 
Großherzogtums hierauf aufmerksam gemacht. 
Weimar, den 10. August 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
[/781 II. Nachdem mit Höchster Genehmigung die Geschäfte des Enteignungs- 
kommissars für die zu erbauende Eisenbahnstrecke von Porstendorf nach Eisen- 
berg dem Staatsanwalt beim gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgericht 
Dr. Unteutsch in Jena übertragen worden sind, wird dies hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 20. August 1903. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
[/79] III. Die durch das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung unterm 
26. März 1903 zum Geschäftsbetrieb im ganzen Deutschen Reiche zugelassene
	        
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