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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 25. Weimar. 29. September 1903.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Auflösung der Stiftungskommission der Hülfskasse für Frankenheim in
Dermbach und Übertragung der von ihr bisher geführten Verwaltung der Hülfskasse und der Jubiläums-
stiftung für Frankenheim und deren Vertretung nach außen auf das in Frankenheim bestehende Ortskomitee
unter der Oberaufsicht des Großherzoglichen Bezirksdirektors in Dermbach, Seite 153.
Ministerialbekanntmachung.
[88] Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben auf Grund von § 5
der Stiftungsurkunde und des Statuts der Hülfskasse für Frankenheim vom
9. Oktober 1876 gnädigst zu bestimmen geruht, daß vom 1. Oktober 1903
ab die in Dermbach bestehende Stiftungskommission der Hülfskasse für Franken-
heim aufgelöst wird, und daß die von ihr bisher geführte Verwaltung der
Hülfskasse und der Jubiläumsstiftung für Frankenheim und deren Vertretung
nach außen dem in Frankenheim bestehenden Ortskomitee unter der Oberausfsicht
des Großherzoglichen Bezirksdirektors in Dermbach unter folgenden näheren
Bestimmungen übertragen wird:
1. Das Ortskomitee in Frankenheim wird durch je ein vom Kirchgemeinde-
vorstand und vom Gemeinderate zu Frankenheim aus dessen Mitte für
die Dauer seiner Wahlzeit in den Kirchgemeindevorstand und in den
Gemeinderat zu wählendes Mitglied verstärkt.
2. Zu einer rechtsverbindlichen Erklärung der Verwaltung nach außen
genügt die Unterschrift des Vorsitzenden und eines Komiteemitgliedes.
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