Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Anlage D. 
  
Nerzeichni= 
der im Gemeindebezirk 
zur Zucht gehaltenen Kühe und befruchtungsfähigen, d. h. am 1. Januar 
15 Monate alt gewesenen Kalbinnen 
für das Jahr 19 . 
Das gegenwärtige Verzeichnis wird mit dem Bemerken hierdurch abgeschlossen, daß 
dasselbe in der Zeit btr. bis d. J. nach 
Maßgabe des Artikels 15 der Ausführungsverordnung vom 31. Oktober 1903 zum Gesetz 
vom 4. März 1903 zur Einsicht der beteiligten Viehbesitzer öffentlich ausgelegen hat. 
(Ort und Datum.) Z 
Ver Gemeindevorstand. 
(Siegel 
der Gemkinde. ) 
  
  
BZBaht 
Name ver zur Zucht gehaltenen 
Laufende Haus Kühe und befruchtungs- Bemerkungen. 
Nummer.ummer. der Viehbesitzer. fähigen. d. h. am 1. Jannar 
konat alt gewesenen 
Kalbinnen 
  
– — 
  
  
  
  
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