Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

196 
  
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
Angabe 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Großherzogtum Sathsen. 
1. Bei sämtlichen Verwaltungen. 
Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige Hilfs- 
schreiber, soweit solche aus Staatskassen un- 
mittelbar gelohnt werden, 
Diener und Boten, mit Einschluß ständiger 
Gehilfen solcher, soweit sie aus Staatskassen 
unmittelbar gelohnt werden, 
Wirtschaftsbeamte (darunter derjenige bei dem 
Carl Friedrich-Hospital zu Blankenhain), Haus- 
meister, Wachtmeister, Wächter, Aufseher, Ober- 
wärter, Abteilungswärter, Wärter (Gefangenen- 
wärter), Badewärter (auch bei der medizinischen 
Abteilung des Landkrankenhauses zu Jena), 
Hausmänner und Pförtner nebst Gehilfen bei 
den Staatsanstalten. 
  
  
  
Das betreffende Groß- 
herzogliche Ministe- 
rial-Departement. 
II. Im Bereiche des Departements der Justiz. 
Gerichtsvollzieher, 
Registratur= und Kanzleibeamte (Gerichtsschreiber- 
gehilfen) bei dem gemeinschaftlichen thürin- 
gischen Oberlandesgerichte zu Jena, 
Gerichtsschreibergehilfen bei den Landgerichten, 
mit Ausnahme der Kassierer bei den letzteren, 
Gerichtsschreibergehilfen bei den Amtsgerichten, 
Bureauassistenten der Staatsanwaltschaften bei 
dem Oberlandesgericht und bei den Land- 
gerichten. 
  
  
— 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
  
Departement der Justiz, 
bezüglich Präsident 
oder Oberstaatsan- 
walt am Oberlandes- 
gerichte zu Jena, be- 
züglich Präsident oder 
erster Staatsanwalt 
des betreffend. Land- 
gerichts. 
III. Im Bereiche des Departements des Innern. 
Wegemeister, 
mindestens zur 
Hälfte. 
Departement des Innern. 
  
  
Ausnahme: ein 
Kanzlist bei dem 
Ministerial- De- 
partement des 
Außern. 
Ausgenommen sind 
diejenigen Unter- 
beamten, welche 
der Landwirtschaft 
kundig seln müts- 
sen, wie z. Z. der 
Wirtschaftsbeamte 
bei der Landes- 
Irrenheilanstalt 
zu Jena und der 
konom bei dem 
Carl Friedrich- 
Hospltalrzu Blan- 
kenhain. 
Vollkommenedlilstig- 
keit und Gesund- 
heit erforderlich, 
wie auch das Be- 
stehen der ange- 
ordneten Prüfung 
im Tiefbau.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.