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Bezeichnung der Stellen.
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
Angabe
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
Großherzogtum Sathsen.
1. Bei sämtlichen Verwaltungen.
Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige Hilfs-
schreiber, soweit solche aus Staatskassen un-
mittelbar gelohnt werden,
Diener und Boten, mit Einschluß ständiger
Gehilfen solcher, soweit sie aus Staatskassen
unmittelbar gelohnt werden,
Wirtschaftsbeamte (darunter derjenige bei dem
Carl Friedrich-Hospital zu Blankenhain), Haus-
meister, Wachtmeister, Wächter, Aufseher, Ober-
wärter, Abteilungswärter, Wärter (Gefangenen-
wärter), Badewärter (auch bei der medizinischen
Abteilung des Landkrankenhauses zu Jena),
Hausmänner und Pförtner nebst Gehilfen bei
den Staatsanstalten.
Das betreffende Groß-
herzogliche Ministe-
rial-Departement.
II. Im Bereiche des Departements der Justiz.
Gerichtsvollzieher,
Registratur= und Kanzleibeamte (Gerichtsschreiber-
gehilfen) bei dem gemeinschaftlichen thürin-
gischen Oberlandesgerichte zu Jena,
Gerichtsschreibergehilfen bei den Landgerichten,
mit Ausnahme der Kassierer bei den letzteren,
Gerichtsschreibergehilfen bei den Amtsgerichten,
Bureauassistenten der Staatsanwaltschaften bei
dem Oberlandesgericht und bei den Land-
gerichten.
—
mindestens zur
Hälfte.
Departement der Justiz,
bezüglich Präsident
oder Oberstaatsan-
walt am Oberlandes-
gerichte zu Jena, be-
züglich Präsident oder
erster Staatsanwalt
des betreffend. Land-
gerichts.
III. Im Bereiche des Departements des Innern.
Wegemeister,
mindestens zur
Hälfte.
Departement des Innern.
Ausnahme: ein
Kanzlist bei dem
Ministerial- De-
partement des
Außern.
Ausgenommen sind
diejenigen Unter-
beamten, welche
der Landwirtschaft
kundig seln müts-
sen, wie z. Z. der
Wirtschaftsbeamte
bei der Landes-
Irrenheilanstalt
zu Jena und der
konom bei dem
Carl Friedrich-
Hospltalrzu Blan-
kenhain.
Vollkommenedlilstig-
keit und Gesund-
heit erforderlich,
wie auch das Be-
stehen der ange-
ordneten Prüfung
im Tiefbau.