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es Bräutigams.
a. b.
d äuti der Braut.
14. Ob und wie beide mit—
einander verwandt oder
verschwägert sind oder
durch Annahme an Kin-
desstatt in einem Ver-
hältnis stehen, durch wel-
ches die Ehe zwischen
ihnen verboten ist.
(88 1310. 1311
des Bürgerlichen Gesetbuches.)
15. Elterliche Zustimmung.
(5 1305 des Bürgerlichen Gesetzbuches.)
16. Genehmigung des Vor-
mundes.
(5 1304 des Bürgerlichen Gesetzbuches.)
17. Genehmigung der Dienst-
behörde.
(§ 1315 des Bürgerlichen Gesetzbuches.)
18. Zeugnisse über die Zu-
lässigkeit der Eheschlie-
hung für Ausländer und
Ausländerinnen.
(§ 1315 Absatz 2 des Dürgerlichen
Gesetzbuches. 175, 176
des Ausführungsgesetzes dazu.)
19. Verehelichungszeugnis
für Bayern aus den rechts-
rheinischen Landesteilen.
(§ 178 des Ausführungsgesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuche.)
20. Ob unverheiratet oder ver-
heiratet gewesen.
21. Wie und seit wann die
vorige Ehe getrennt ist.
s 1309 und 1313
des Bülrgerlichen Gesetzbuches.)
22. Befreiung zur Wieder-
verheiratung.
–w 1312 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
182 des Ausflührungsgesetzes dazu.)
23. Ob aus der früheren Ehe
minderjährige Kinder vor-
handen und die Vermö-
gensauseinandersetzung
mit diesen erfolgt ist.
(§ 1314 des Bürgerlichen Gesetzbuches.)
Unterschrift
der Verlobten:
des Standesbeamten: "