Aufgebotsverhandlung.
(§§ 45—50 der Unterweisung für die Standesbeamten vom 1. November 1903.)
Beschluß
des Standesbeamten
von %teen 19
1. Das Aufgebot wird angeordnet.
Die Bekanntmachung desselben hat in de
Gemeindee .................
2. Ersuchen an die Gemeindebehörden
der vorstehend genannten Orte, ausschließ-
lich des ersten, um Bekanntmachung des
Aufgebots.
3. Ev. nach
wieder vorzulegen.
Ausgehängt 88H9Hnnn
Abgenommen an
Bescheinigung der erfolgten Aufgebots-
bekanntmachung in
Ber Standesbeamte.
No.. des Aufgebotsverzeichnisses.
No. des Heiratsregisters.
heute:
der Persönlichkeit nach durch de von Person
bekannnten
kannt,
2.
wohnhaft in
der Persönlichkeit nach durch de
bekannten
von Person
tkannt
und erklärten, daß sie gesonnen seien, miteinander die
Ehe einzugehen.
Der unterzeichnete Standesbeamte legte den Er—
schienenen die in der Anlage des gegenwärtigen Proto-
kolls abgedruckten Fragen 1) insoweit, als solches er-
forderlich war, zu Beantwortung vor, die Erschienenen
aber beantworteten die vorgelegten Fragen in der bei-
geschriebenen Weise, unterzeichneten nach Vorlesen ge-
nehmigend den Fragebogen und dieses Protokoll und
überreichten folgende Schriftstücke:)
1. Geburts= bezüglich Taufschein des Verlobten.
2. Geburts= bezüglich Taufschein der Verlobten.