Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

Aufgebotsverhandlung. 
(§§ 45—50 der Unterweisung für die Standesbeamten vom 1. November 1903.) 
Beschluß 
des Standesbeamten 
von %teen 19 
1. Das Aufgebot wird angeordnet. 
Die Bekanntmachung desselben hat in de 
Gemeindee ................. 
2. Ersuchen an die Gemeindebehörden 
der vorstehend genannten Orte, ausschließ- 
lich des ersten, um Bekanntmachung des 
Aufgebots. 
3. Ev. nach 
wieder vorzulegen. 
  
Ausgehängt 88H9Hnnn 
Abgenommen an 
Bescheinigung der erfolgten Aufgebots- 
bekanntmachung in 
  
  
Ber Standesbeamte. 
No.. des Aufgebotsverzeichnisses. 
No. des Heiratsregisters. 
heute: 
der Persönlichkeit nach durch de von Person 
bekannnten 
kannt, 
2. 
wohnhaft in 
der Persönlichkeit nach durch de 
bekannten 
von Person 
  
  
tkannt 
und erklärten, daß sie gesonnen seien, miteinander die 
Ehe einzugehen. 
Der unterzeichnete Standesbeamte legte den Er— 
schienenen die in der Anlage des gegenwärtigen Proto- 
kolls abgedruckten Fragen 1) insoweit, als solches er- 
forderlich war, zu Beantwortung vor, die Erschienenen 
aber beantworteten die vorgelegten Fragen in der bei- 
geschriebenen Weise, unterzeichneten nach Vorlesen ge- 
nehmigend den Fragebogen und dieses Protokoll und 
überreichten folgende Schriftstücke:) 
1. Geburts= bezüglich Taufschein des Verlobten. 
2. Geburts= bezüglich Taufschein der Verlobten.
	        
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