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Allerhöchster Erlaß vom 29. Mai 1902,
betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 20. Mai d. J. (Gesetz Samml. S. 175)
vorgesehenen neuen Eisenbahnen und Bestimmung der Behörden für die Verwaltung der auf
Grund desselben Gesetzes in das Eigenthum des Staates übergehenden Privatbahnlinien.
Auf Ihren Bericht vom 24. Mai d. J. bestimme Ich, daß I. bei dem-
nächstiger Ausführung der in dem Gesetze vom 20. Mai 1900, betreffend die
Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Be-
theiligung des Staates an dem Bau von Kleinbahnen, im § 1 unter I litt.
a und b vorgesehenen Eisenbahnlinien pp. die Leitung des Baues und dem-
nächst auch des Betriebs:
A. der Bahnen:
PP. Pb. bli
12. von Eisenberg in Sachsen-Altenburg nach Porstendorf,
13. a) von Gerstungen nach Dankmarshausen,
b) von Dankmarshausen nach Vacha,
c) von Vacha nach Hünfeld mit Abzweigung nach Geisa;
PP.
1. II. pp. Verwaltung und Betrieb:
PP.
2. des Eisenberg-Crossener Eisenbahnunternehmens,
3. der schmalspurigen Nebenbahnen von Salzungen nach Vacha und
von Dorndorf nach Kaltennordheim (Feldabahn) vom Tage ihres
Überganges auf den Staat
PbP.
der Königlichen Eisenbahndirektion zu Erfurt übertragen werden.
PP.
Dieser Erlaß ist in der Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Neues Palais, den 29. Mai 1902.
gez.: Wilhelm.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
gez.: v. Thielen.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.