Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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Ministerialbekanntmachungen. 
"76j I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben guädigst geruht, den Groß- 
herzoglichen Regierungsrat Dr. Heydenreich zu Weimar zum Stellvertreter 
des Enteignungskommissars für den Erweiterungsbau des Saalbahnhofs bezw. 
der Nebenwerkstatt zu Jena, Großherzoglichen Amtsrichter Dr. Moritz in 
Jena, zu ernennen. 
Weimar, den 21. Juli 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
V7| II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Großherzoglichen 
Amtsrichter Friderici in Weida zum Kommissar für die Enteignung der 
Grundstücke gnädigst zu ernennen geruht, welche zur Anlegung einer Wege- 
überführung in km 90 + 40 der Strecke Weida—Triptis in der Flur Groch- 
witz erforderlich sind. 
Weimar, den 21. Juli 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[78] Das 30., 31. und 32. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3058 Gesetz, betreffend die Bekämpfung der Reblaus; vom 6. Juli 1904; 
„ 3059 Gesetz, betr. Kaufmannsgerichte; vom 6. Juli 1904. 
„ 3060 Gesetz, betr. den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte; 
vom 6. Juli 1904.
	        
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