Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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Nr. 3061 Bekanntmachung über die mit Schweden am 20. Juni 1903 
wegen Erledigung der Ansprüche aus dem zwischen Mecklenburg— 
Schwerin und Schweden am 26. Juni 1803 in Malmö unter- 
zeichneten Vertrag über die Stadt und die Herrschaft Wismar 
und die Amter Poel und Neukloster nebst Zubehör getroffene 
Vereinbarung; vom 6. Juli 1904. 
3062 Allerhöchster Erlaß, betr. Abänderungen der Verordnung vom 
13. Juli 1898 zur Ausführung des Gesetzes über die Natural- 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung 
des Gesetzes vom 24. Mai 1898; vom 10. Juli 1904. 
3063 Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 17. De- 
zember 1903, betr. Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, 
§ 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Be- 
trieben vom 30. März 1903; vom 11. Juli 1904. 
3064 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Ubereinkommen 
über den Eisenbahnverkehr beigefügte Liste; vom 14. Juli 1904. 
„ 3065 Bekanntmachung, betr. die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde 
Spaniens zu dem am 12. Juni 1902 im Haag ahgeschlossenen 
Abkommen zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige; 
vom 17. Juli 1904. 
„ 3066 Bekanntmachung, betr. die Anerkennung französischer Prüfungs- 
zeichen für Handfeuerwaffen; vom 15. Juli 1904. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 31 
und 32: 
S. 264 Bekanntmachung, betr. die Befreiung von Lehrern an der Waisen- 
Erziehungs= und Bildungsanstalt Kemperhof bei Koblenz von der 
Verpflichtung zur Invalidenversicherung; — Bekanntmachung, betr. 
die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch 
die Landesbehörde. 
„ 267 Verzeichnis der zur Ausstellung von Leichenpässen in der Schweiz 
zuständigen Behörden und Dienststellen. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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