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Nachdem dieser Vertrag d. d. Jena, den 27. November 1903 nebst dem
Schlußprotokoll von demselben Tage die Zustimmung des Landtags im Groß-
herzogtum erlangt hat und von sämtlichen vertragschließenden Staatsregierungen
ratifiziert worden ist, wird derselbe nebst dem Schlußprotokoll unter Ver-
weisung auf die Ministerialbekanntmachung vom 18. März 1879 und deren
Anlagen (Seite 85 flg. des Regierungsblattes von 1879) nachstehend zur öffent-
lichen Kenntnis gebracht.
Weimar, den 11. August 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Nothe.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen,
Seine Majestät der König von Preußen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Durchlaucht der Erbprinz Ernst zu Hohenlohe-Langenburg, Regierungs-
verweser in den Herzogtümern Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der regierende Fürst Heinrich XIV. Reuß Jüngerer
Linie, Regent des Fürstentums Reuß Alterer Linie,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Jüngerer Linie
haben Verhandlungen wegen Verlängerung des Staatsvertrages vom 19. Fe-
bruar 1877 sowie des Accessionsvertrages vom 23. April 1878, betreffend
Errichtung des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichtes zu Jena,
eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen
Höchstihren Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rat Ior. phil. Karl
Rothe, Exzellenz, und
Höchstihren Geheimen Justizrat Hugo Trautovetter,
Seine Majestät der König von Preußen
Allerhöchstihren Geheimen Oberzustizrat Professor Dr. Vierhaus,