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§ 2.
Gegenwärtiger Vertrag soll sämtlichen vertragschließenden Regierungen
vorgelegt und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden tunlichst bald be-
wirkt werden.
So geschehen Jena am 27. November 1903.
(gez.) Dr. Karl Rothe.
„ Hugo Trautvetter.
Dr. Felix Vierhaus.
„ Friedrich Trinks.
Gustav Geier.
Otto Hentig.
Dr. Otto Körbitz.
„ Lnr. Hugo Hanitsch.
Kurt Graesel.
Schluhprotokoll.
Jena, am 27. November 1903.
Bei Abschließung des Vertrages über Verlängerung des Staatsvertrages
vom 19. Februar 1877 sowie des Accessionsvertrages vom 23. April 1878,
betreffend Errichtung des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichtes
zu Jena haben die Bevollmächtigten der vertragschließenden Staaten zur Er-
läuterung des Vertrages noch über folgende Punkte sich geeinigt.
J.
Die Großherzogliche Staatsregierung ermäßigt vom 1. Oktober 1904 au
den jährlichen Mietzins (§ 3 des Staatsvertrages vom 19. Febrnar 1877, I
des Schlußprotokolles vom 19. Februar 1877) auf 5 vom Hundert, behält
sich aber die Wiedererhöhung desselben auf 5½ vom Hundert vor, wenn der
Zinsfuß in Zukunft wieder steigen sollte.
II.
An Stelle des staatsvertragsmäßig nach II des Schlußprotokolles vom
19. Febrnar 1877 festgestellten Etats tritt der nach Maßgabe des § 11 des