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II. Die Kommission für die Hauptprüfung.
Vorsitzender und prüfendes Mitglied für Nahrungsmittel-Gesetzes-
kunde (§ 22 Ziffer 4 der Prüfungsvorschriften): Der Universitätskurator
Geheimer Staatsrat Dr. Eggeling.
Sonstige prüfende Mitglieder:
a) für das Fach der Chemie: die Professoren Dr. Vongerichten und
Dr. H. Matthes,
b) „ „ „ „ Botanik: Professor Dr. Stahl.
Weimar, den 15. August 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Rothe.
[89 II. Diphtherie-Serum mit den Kontrolluummern 699 und 700 aus den
Höchster Farbwerken sowie Nummer 86 aus der Merckschen Fabrik in Darm-
stadt sind zur Einziehung bestimmt worden.
Weimar, den 29. August 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
190| III. Ziffer II der Anweisung, betreffend das Verfahren bei der Ausstellung
und dem Umtausch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) und der Berichtigung
von Onittungskarten (Regierungsblatt 1900 S. 170) erhält folgenden Zusatz:
Zur Ausstellung usw. der Quittungskarten für solche Personen,
welche sich dauernd im Ausland aufhalten und dort gemäß § 145
Absatz 1 des Invalidenversicherungsgesetzes die Versicherung freiwillig
fortsetzen, sind alle Gemeindevorstände innerhalb des Bezirks derjenigen
Versicherungsanstalt verpflichtet, deren Name auf der ersten Quittungs-
karte angegeben ist. Hat der Versicherte eine im Inlande lebende