Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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II. Die Kommission für die Hauptprüfung. 
Vorsitzender und prüfendes Mitglied für Nahrungsmittel-Gesetzes- 
kunde (§ 22 Ziffer 4 der Prüfungsvorschriften): Der Universitätskurator 
Geheimer Staatsrat Dr. Eggeling. 
Sonstige prüfende Mitglieder: 
a) für das Fach der Chemie: die Professoren Dr. Vongerichten und 
Dr. H. Matthes, 
b) „ „ „ „ Botanik: Professor Dr. Stahl. 
Weimar, den 15. August 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus. 
Rothe. 
[89 II. Diphtherie-Serum mit den Kontrolluummern 699 und 700 aus den 
Höchster Farbwerken sowie Nummer 86 aus der Merckschen Fabrik in Darm- 
stadt sind zur Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 29. August 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
190| III. Ziffer II der Anweisung, betreffend das Verfahren bei der Ausstellung 
und dem Umtausch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) und der Berichtigung 
von Onittungskarten (Regierungsblatt 1900 S. 170) erhält folgenden Zusatz: 
Zur Ausstellung usw. der Quittungskarten für solche Personen, 
welche sich dauernd im Ausland aufhalten und dort gemäß § 145 
Absatz 1 des Invalidenversicherungsgesetzes die Versicherung freiwillig 
fortsetzen, sind alle Gemeindevorstände innerhalb des Bezirks derjenigen 
Versicherungsanstalt verpflichtet, deren Name auf der ersten Quittungs- 
karte angegeben ist. Hat der Versicherte eine im Inlande lebende
	        
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