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Person mit der Beitragsentrichtung und dem Umtausch der Quittungs—
karte beauftragt, so ist auch der Gemeindevorstand des Wohnsitzes des
Beauftragten zur Ausstellung usw. der Quittungskarte verpflichtet.
Weimar, den 31. August 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
[91] IV. Von der Direktion der Allgemeinen Renten-, Kapital= und Lebensversiche-
rungsbank „Teutonia“ in Leipzig ist an Stelle des Drogisten Karl Schreiner
in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerialbekanntmachung vom
25. Februar 1898, Regierungsblatt S. 25), der Generalagent Erust Neubert
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogtum ernannt worden.
Weimar, den 16. August 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Dr. Ebsen.
!192]) V. Der Rentner Franz Friedrich Schäfer in Großebersdorf hat zum
Erben seines gesamten Nachlasses eine Stiftung, die den Namen „Franz-
Friedrich-Schäfer= und Sohn Richard Schäfer-Stiftung“ tragen, unter Ver-
waltung des Großherzoglichen Bezirksdirektors in Neustadt a. O. stehen und
zur Gewährung von Unterstützungen von jährlich je 40 —/¾ an unbescholtene, nicht
unter 60 Jahre alte Witwen aus den Ortschaften des fünften Verwaltungs-
bezirks, ausgenommen die Orte Großebersdorf, Frießnitz, Struth, Seifersdorf,
Zedlitz, Crimla, Neundorf, Niederpöllnitz, Weida, dienen soll, errichtet.
Nachdem diese Stiftung auf Grund des § 14 des Ausführungsgesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 5. April 1899 von uns genehmigt worden
ist, machen wir solches hiermit bekannt.
Weimar, den 26. August 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Dr. J. Schmid.