Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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[93] Das 37., 38., 39. und 40. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3072 Bekanntmachung, betr. den Beitritt des Königreichs Schweden zur 
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Berner internationalen Urheberrechtsübereinkunft vom 9. Sep- 
tember 1886 sowie zu der am 4. Mai 1896 dazu vereinbarten 
Deklaration; vom 3. August 1904. 
Gesetz, betr. die Gewährung eines Darlehens an das Schutzgebiet 
Togo; vom 23. Juli 1904. 
Gesetz, betr. die Ubernahme einer Garantie des Reichs in Bezug 
auf eine Eisenbahn von Daressalam nach Mrogoro; vom 
31. Juli 1904. 
Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts- 
Etat für das Rechnungsjahr 1904; vom 26. Juni 1904. 
Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat 
für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904; vom 
26. Juni 1904. 
Bekanutmachung, betr. die dem Internationalen Ubereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 17. Au- 
gust 1904. 
Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen 
Gegenständen des Gartenbaues; vom 18. August 1904. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 34, 
35 und 37: 
S. 277 Bekanntmachung, betr. die Erteilung der Befugnis zur amtlichen 
Prüfung und Beglaubigung elektrischer Meßgeräte für Gleich= und 
Wechselstrom für das Prüfamt in Frankfurt a. M. 
„ 282 Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militär- 
pflichtige Deutsche in der portugiesischen Kolonie Mocambique. — 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- 
und Steuerstellen. 
Gesamtverzeichnis derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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