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Regierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 28. *1*# r*’J5 Weimar. 16. September 1904.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die allgemeinen Neuwahlen der Mitglieder der Bezirksausschüsse, Seite 193. —
Ministerialbekauntmachung, betr. die Vereinigung der Forstreviere Cronschwitz und Schömberg zu dem Forst-
revier Weida, Seite 194. — Ministeriolbekanntmachung, betr. die Errichtung einer Meisterprüfungskommission
für Bäcker für den Amtsgerichtsbezirk Ilmenan, Seite 194. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt
für das Deutsche Reich, Seite 194.
Ministerialbekanntmachungen.
(94| I. Die allgemeinen Neuwahlen der Mitglieder der Bezirksausschüsse werden
hiermit nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1896, die Zusammensetzung
der Bezirksausschüsse und die Wahl der Mitglieder derselben betreffend, an-
geordnet.
Die Leitung der sämtlichen Wahlen erfolgt durch die Großherzoglichen
Bezirksdirektoren.
Für die Wahlberechtigung sind die für die zuletzt stattgehabte Landtags-
wahl vorgenommenen Feststellungen maßgebend.
Die Amtszeit der neu zu wählenden Mitglieder der Bezirksausschüsse
beginnt mit dem 1. Jannar 1905.
Weimar, den 5. September 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
1904 34