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Ist die Einlage nachweislich von einem im Deutschen Reiche wohnenden Dritten gemacht,
so muß dieser vor der Beschlußfassung mit seinen etwaigen Einwendungen, an welche jedoch der
Verwaltungs-Ausschuß in keiner Weise gebunden ist, gehört werden.
Mündelgelder-Einlagen.
811.
Für Einlagen, welche von einem Vormund (Beistand oder Pfleger) mit der Bestimmung
gemacht werden, daß zu ihrer Erhebung die Genehmigung des Gegenvormundes oder des Vormund-
schaftsgerichts erforderlich sei, ebenso für Einlagen, hinsichtlich deren diese Bestimmung vom Vor-
mund (Beistand oder Pfleger) erst später getroffen wird, gelten folgende Vorschriften:
1. Die Schuldbücher sind nicht nur auf dem Umschlage und auf dem ersten Blatte, sondern
auf allen Seiten durch Aufdruck als „Schuldbücher über Mündelgelder“ augenfällig
kenntlich zu machen.
2. Kapitalrückzahlungen werden auf solche Einlagen nur dann geleistet, wenn entweder der
Gegenvormund seine Genehmigung dazu mündlich im Geschäftslokale der Sparkasse
erteilt, oder die von ihm erteilte Genehmigung durch eine gerichtlich oder notariell
beglaubigte Urkunde nachgewiesen wird, oder wenn die Genehmigung des Vormund-
schaftsgerichts urkundlich nachgewiesen wird. Will der Einleger nach Erledigung der
Vormundschaft über das Guthaben versügen, so hat er eine Bescheinigung des Vormund-
schaftsgerichts über die Aufhebung der Vormundschaft beizubringen. Wenn er beabsichtigt,
das Guthaben weiterhin bei der Sparkasse ganz oder teilweis stehen zu lassen, so ist
das Mündelsparkassebuch der Sparkasse zurückzugeben und das Konto auf ein gewöhnliches
Sparkassebuch zu übertragen.
Verfall der Einlagen.
* 12.
Wenn auf ein Schuldbuch 30 Jahre hindurch weder eine neue Einlage an die Sparkasse
eingezahlt, noch die Einlage ganz oder teilweise zurückgefordert wird, noch Zinsen davon erhoben,
noch die Zinsen im Schuldbuche zugeschrieben werden, so hat der Verwaltungs-Ausschuß eine
öffentliche Aufforderung in der Weimarischen Zeitung und dem hiesigen Lokalblatte an den Inhaber
des Schuldbuches zu erlassen, innerhalb 3 Monaten die Einlage nebst Zinsen zurückzuziehen.
Nach Ablauf dieser Frist fällt die Einlage nebst Zinsen der Sparkasse anheim und der Inhaber
des Schuldbuches sowie etwaige sonstige Berechtigte verlieren ihre Ansprüche an dem Schuldbuche.
Werden aber vor Ablauf der Frist Ansprüche angemeldet, so werden vor Auszahlung der
Einlage und der Zinsen die Kosten der Bekanntmachung in dem vorgelegten Schuldbuche abgeschrieben.
Kraftloserklärung von Schuldbüchern.
8 13.
Die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vermißter Schuldbücher richtet sich nach
den einschlagenden Bestimmungen des Landesgesetzes vom 5. April 1899 zur Ausführung des
Bürgerlichen Gesetzbuches.