Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

Regierungsblatt 
  
  
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Nummer 1. Weimar. 27 Januar 1904. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. das Aufgeben der Rechte der juristischen Persönlichkeit seitens der Pensions- 
anstalt des Großherzoglichen Hoftheaters zu Weimar, Seite 1. — Ministerialbekanntmachung, betr. die 
Naturalleistungen flr die bewaffnete Macht im Frieden, Seite 1. — Ministerialbekanntmachung, betr. den 
II. Nachtrag zu dem Statut der städtischen Sparkasse zu Geisa, Seite 2. — Ministerialbekanntmachung, 
betr. die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Deutschen Künstlerbund in Weimar, Seite 3. — Ministerial- 
bekanntmachung, betr. Ausscheidung des Gemeindebezirks Tröbsdorf aus dem Standesamtsbezirk Gaberndorf 
und des Gemeindebezirks Ulla aus dem Standesamtsbezirk Nohra und Errichtung eines Standesamts für 
die zwei Gemeindebezirke mit dem Sitze in Ulla, Seite 3. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Errichtung 
einer Meisterprllfungskommission für Bäcker für den IV. Verwaltungsbezirk in Vacha, Seite 3. — Inhalts- 
verzeichnis aus dem Reichs. Gesetzblatt und dem Centralblatt für das Deutsche Reich, Seite 4. 
Ministerialbekanntmachungen. 
(1) I. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
hat die Pensionsanstalt des Großherzoglichen Hoftheaters hier die ihr unter 
dem 10. März 1898 verliehenen Rechte der juristischen Persönlichkeit auf- 
gegeben. 
Weimar, den 5. Jannuar 1904. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses. 
Rothe. 
(2) II. Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17 Dezember 1903 
im Centralblatt für das Deutsche Reich ist auf Grund der Vorschriften in 
§ 4, § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
1904 v
	        
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