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Ministerialbekanntmachungen.
(11!) I. Wir genehmigen hierdurch, daß der in Eisenach bestehende Lokalverein
zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, welchem unterm
6. Juli 1869 die juristische Persönlichkeit mit den Rechten einer milden Stiftung
verliehen worden ist — Regierungsblatt Seite 261 —, künftig die Bezeichnung
„Bezirksverein vom Roten Kreuz zu Eisenach“ führt, nachdem er sich dem
Großherzoglich Sächsischen Landesverein vom Roten Kreuz — Regierungs—
blatt 1899 Seite 75 — untergeordnet hat.
Weimar, den 25. Januar 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurnib.
[13] II. Von der Direktion der Frankfurter Lebensversicherungs-Gesellschaft in
Frankfurt a. M. ist an Stelle des Kaufmanns Hermann Wunderlich in Weimar,
bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerialbekanntmachung vom 5. August 1901,
Regierungsblatt Seite 212), Dr. math. Friedrich Haft in Jena zum Haupt-
agenten für das Großherzogtum ernannt worden.
Weimar, den 5. Februar 1904.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Slevogt i. A.
[I12) Das 3. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 3011 Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalt-
Etat für das Rechnungsjahr 1903; vom 25. Januar 1904.
„ 3012 Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-
Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1903; vom
25. Januar 1904.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.