Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1904. (88)

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[301 Das 11. und 12. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3023 Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 29. Feb— 
ruar 1904. 
3024 Bekanntmachung, betr. die Gestattung des Feilbietens von Bier 
im Umherziehen; vom 29. Februar 1904. 
„ 3025 Bekanntmachung, betr. Vorschriften über Auswandererschiffe; vom 
1. März 1904. 
3026 Gesetz, betr. die Aufhebung des § 2 des Gesetzes über den Orden 
der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 253); 
vom 8. März 1904. 
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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 10 
und 11: 
S. 55 Zollbehandlung der von der diesjährigen internationalen Aus- 
stellung für die Spiritusverwertung und die Gärungsgewerbe in 
Wien zurückgelangenden Ausstellungsgüter. 
62 Bekanntmachung, betr. die Zulassung dreier Systeme elektrischer 
Meßgeräte zur Beglaubigung durch die elektrischen Prüfämter. 
63 Bekanntmachung, betr. die Beaufsichtigung einer privaten Ver- 
sicherungsunternehmung. 
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Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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