Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, die auf sie entfallenden Bei— 
träge bis 1. Oktober 1905 an die Ortssteuereinnehmer pünktlichst abzuführen. 
Die Erhebung einer Abgabe für Entschädigungen wegen Verlusten an 
Rotz von den Pferdebesitzern oder an Lungenseuche von den Rindviehbesitzern 
ist im Jahre 1905 nicht erforderlich. 
Weimar, den 28. Juni 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. Ebsen. 
[78] VI. Von der Direktion der Gladbacher Feuerversicherungsgesellschaft zu 
M.-Gladbach ist an Stelle des Ferdinand Hoffmann in Weimar, bisherigen 
Hauptagenten derselben (Ministerialbekanntmachung vom 12. August 1896, 
Regierungsblatt Seite 129), Heinrich Rießen in Weimar zum Hauptagenten 
für das Großherzogtum ernannt worden. 
Weimar, den 30. Juni 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Dr. J. Schmid. 
([79] Das 23. bis 28. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 3137 Bekanntmachung, betr. den internationalen Verband zum Schutze des 
gewerblichen Eigentums; vom 3. Juni 1905. 
3138 Gesetz, betr. Anderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes; vom 
5. Juni 1905. 
„ 3139 Gesetz, betr. Anderungen der Zivilprozeßordnung; vom 5. Juni 1905. 
„ 3140 Gesetz über die Bildung deutscher Kolonialverbände in den Konsular- 
gerichtsbezirken; vom 3. Juni 1905. 
„ 3141 Bekanntmachung, betr. Ergänzung der Nr. XXXVain Anlage B 
zur Eisenbahn-Verkehrsordnung; vom 8. Juni 1905.
	        
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