Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Bei umfangreichen Bergwerken sind besondere Bücher für jede Vermessungs- 
art anzulegen. 
Alle Bücher sind mit Seitenzahlen zu versehen. Bei Anschlüssen an 
frühere Messungen oder bei der Bezugnahme auf frühere Vermessungsergebnisse 
ist stets das in Frage kommende Heft und die Seite zu nennen, auf der diese 
Angaben zu finden sind. 
Alle einzelnen Züge sind so ersichtlich und sauber (ohne Rasuren) ein- 
zutragen, daß jeder andere Fachmann imstande ist, die rißliche Darstellung 
danach anzufertigen. 
Die Koordinaten sowie die Höhenzahlen sind auf drei Dezimalstellen zu 
berechnen. 
Die Art der Fehlerverteilung bei geschlossenen Polygonen, bei Gegenzügen, 
bei Schleifen, bei wiederholten Nivellements und dergl. muß aus den Ob- 
servationsbüchern klar hervorgehen. Die Verbesserungen sind stets an den Koor- 
dinaten und Höhenunterschieden anzubringen, und zwar sind sie in farbiger 
Tinte darüber zu schreiben. 
Alle Observationen sind durch vollständige und möglichst zusammenhängende 
Handzeichnungen von solchem Umfange zu erläutern, daß aus ihnen die Lage 
des Zuges zu den früheren Aufnahmen hervorgeht. 
Die Handzeichnungen sollen möglichst neben den zugehörigen Observationen 
stehen. 
Alle Punkte sind mit fortlaufenden Zahlen oder Buchstaben zu bezeichnen. 
Die Hauptergebnisse von Durchschlagszügen, Nivellements und sonstigen 
wichtigen Messungen sind am Schlusse zu geben. 
B. Bildliche Darstellung der Aufnahmen. 
1. Allgemeines. 
8 27. 
1. Bei Anfertigung der Risse gilt als Regel, daß Norden nach oben ge— 
richtet wird und die Schrift dem oberen Rande der Zeichnung parallel 
läuft. Die Abscissenachse ist so zu wählen, daß die Linien des Quadrat— 
netzes den Papierrändern parallel laufen. 
Ausnahmen hiervon sind gestattet, wenn die Lagerstätte nach einer 
bestimmten Richtung hin eine besonders große Ausdehnung besitzt, oder 
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