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wenn die vorhandenen Aufschlüsse oder die allgemeinen geognostischen
Verhältnisse eine solche Ausdehnung mit ziemlicher Sicherheit erwarten
lassen. In diesem Falle sind ohne Rücksicht auf die Lage der Nord—
linie die Auftragungen so einzurichten, daß die Längsrichtungen der
Lagerstätte mit der langen Kante des Bogens parallel verläuft, wobei
in der Regel das Generalfallen dem Beschauer des Risses zuzukehren ist.
. Die Größe der Schrift ist in einem angemessenen Verhältnis zur Größe
des Maßstabes sowie zur Wichtigkeit des zu bezeichnenden Gegenstandes
zu wählen.
.Die Oberflächengestaltung ist auf den Situationsrissen nur da, wo es
aus besonderen Gründen erforderlich erscheint, anzugeben und zwar durch
Horizontalen in gleichen Höhenabständen.
.Alle in das dargestellte Gebiet fallenden trigonometrischen Punkte sind
anzugeben, ferner so vollständig wie möglich alle Tagesgegenstände, auf
die der Bergbaubetrieb Rücksicht zu nehmen hat, Ortschaften, Kirch-
türme, Gebäude, Wege, Eisenbahnen, Wasserläufe, Brücken, Grund-
stücks= und Flurgrenzen und dergl., nötigenfalls auch die verschiedenen
Bodenkulturen, Wald, Wiese, Garten usw. (vergl. § 16.)
Alle zum Bergwerk gehörigen Gebäude sind karminrot, alle übrigen
grau anzulegen und mit gleichfarbigem Schatten zu versehen.
Die Grundstücksgrenzen sind durch schwach ausgezogene, Bezirks-,
Flur= und sonstige politische Grenzen sowie Feldgrenzen durch punktierte
schwarze, an beiden Seiten mit verwaschener Farbe versehene Linien
darzustellen. Die Bezeichnung ist außerdem beizuschreiben. Die Boden-
kulturen sind durch Inschriften und schmale farbige Ränder zu bezeichnen.
Die Dreieckspunkte der Landesaufnahme sind durch Kreise zu
bezeichnen, auf denen an einem Stiele ein Dreieck oben aussitzt, die
sonstigen vermarkten trigonometrischen oder Polygonpunkte durch einen
kleinen gekreuzten Kreis CO)t, Grenzsteine durch ein kleines Quadrat.
In dem Innern dieser Figuren muß der den Punkt bezeichnende Zirkel-
stich deutlich sichtbar bleiben.
In gleicher Weise ist beim Ausziehen von Linien darauf zu
achten, daß die einen Vermessungspunkt bezeichnenden Zirkelstiche nicht
überdeckt werden.