Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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wenn die vorhandenen Aufschlüsse oder die allgemeinen geognostischen 
Verhältnisse eine solche Ausdehnung mit ziemlicher Sicherheit erwarten 
lassen. In diesem Falle sind ohne Rücksicht auf die Lage der Nord— 
linie die Auftragungen so einzurichten, daß die Längsrichtungen der 
Lagerstätte mit der langen Kante des Bogens parallel verläuft, wobei 
in der Regel das Generalfallen dem Beschauer des Risses zuzukehren ist. 
. Die Größe der Schrift ist in einem angemessenen Verhältnis zur Größe 
des Maßstabes sowie zur Wichtigkeit des zu bezeichnenden Gegenstandes 
zu wählen. 
.Die Oberflächengestaltung ist auf den Situationsrissen nur da, wo es 
aus besonderen Gründen erforderlich erscheint, anzugeben und zwar durch 
Horizontalen in gleichen Höhenabständen. 
.Alle in das dargestellte Gebiet fallenden trigonometrischen Punkte sind 
anzugeben, ferner so vollständig wie möglich alle Tagesgegenstände, auf 
die der Bergbaubetrieb Rücksicht zu nehmen hat, Ortschaften, Kirch- 
türme, Gebäude, Wege, Eisenbahnen, Wasserläufe, Brücken, Grund- 
stücks= und Flurgrenzen und dergl., nötigenfalls auch die verschiedenen 
Bodenkulturen, Wald, Wiese, Garten usw. (vergl. § 16.) 
Alle zum Bergwerk gehörigen Gebäude sind karminrot, alle übrigen 
grau anzulegen und mit gleichfarbigem Schatten zu versehen. 
Die Grundstücksgrenzen sind durch schwach ausgezogene, Bezirks-, 
Flur= und sonstige politische Grenzen sowie Feldgrenzen durch punktierte 
schwarze, an beiden Seiten mit verwaschener Farbe versehene Linien 
darzustellen. Die Bezeichnung ist außerdem beizuschreiben. Die Boden- 
kulturen sind durch Inschriften und schmale farbige Ränder zu bezeichnen. 
Die Dreieckspunkte der Landesaufnahme sind durch Kreise zu 
bezeichnen, auf denen an einem Stiele ein Dreieck oben aussitzt, die 
sonstigen vermarkten trigonometrischen oder Polygonpunkte durch einen 
kleinen gekreuzten Kreis CO)t, Grenzsteine durch ein kleines Quadrat. 
In dem Innern dieser Figuren muß der den Punkt bezeichnende Zirkel- 
stich deutlich sichtbar bleiben. 
In gleicher Weise ist beim Ausziehen von Linien darauf zu 
achten, daß die einen Vermessungspunkt bezeichnenden Zirkelstiche nicht 
überdeckt werden.
	        
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