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Bohrlöcher sind durch kleine zinnoberrote Kreise, Schächte je nach ihrem
Querschnitt durch Vierecke, Kreise usw. — bei den größeren mit Tei-
lung des Schachtes in die verschiedenen Trümmer — zu bezeichnen.
Erreichen die Schächte die Lagerstätte nicht, so sind nur die Umriß-
linien anzugeben. Offene Schächte erhalten halbe, abgeworfene ganze
schwarze Füllung. Muß die Sohle von Schächten, Absinken oder Roll=
löchern kenntlich gemacht werden, so wird der grau angelegte Quer-
schnitt von zwei Diagonalen durchkrenzt.
8. Betriebe in der Fallinie der Lagerstätte, tonnlägige Schächte, Brems-
10.
berge, flache Absinken und Überhauen sind grau mit dunkelgrauem
Schatten anzulegen.
Alle anderen Grubenbaue sind mit bestimmten Farben anzulegen
und zwar jede einzelne Sohle und die zwischen ihr und der nächst
höheren Sohle befindlichen Strecken mit derselben Farbe.
Die Farben der benachbarten Sohlen müssen sich grell unterscheiden.
Wo nicht besondere rechtfertigende Gründe entgegenstehen, sind
folgende Farben anzuwenden:
Für die Stollusohle karminrot,
„ „ I. Tiefbausohle blau,
7 7½, II. ¾! zinnoberrot,
„ „ III. „ grün,
1 » IV. » gelb,
„ „ V. „ wieder karminrot
und so weiter.
Ist kein Stolln vorhanden, so ist die erste aufgefahrene Sohle
blau anzulegen.
Bei dem Fortschreiten des Bergbaus ist darauf zu achten, daß
die Sohlen im gleichen Horizonte überall die gleichen Farben erhalten.
Alle Querschläge und Ausrichtungsstrecken in Verwerfungsklüften, in ver—
drückten Lagerstätten oder in tauben Mitteln erhalten einen grauen Tusch-
schatten, die Strecken auf der Lagerstätte einen solchen von der Sohlenfarbe.
Die Querschläge sind dadurch schärfer hervorzuheben, daß sie nach außen
mit den Farben versehen werden, die für die einzelnen durchfahrenen
Mineral= und Gebirgsarten zur Anwendung kommen (overgl. Ziffer 18).