Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Gemauerte Schächte, Strecken, Querschläge, Rollöcher sind mit zinnober- 
roten Linien einzufassen. 
Die eiserne Zimmerung ist an beiden Stößen der Strecke durch- 
einander gegenüberstehende, blau angelegte kleine Vierecke anzugeben. 
Gemauerte Dämme sind durch zinnoberrote, Lettendämme durch schwarze 
parallele Querlinien, Bretterverschläge und Wettertüren durch eine 
schwarze Querlinie zu bezeichnen. Geöffnete oder entfernte Dämme, 
Verschläge und Wettertüren sind mit einer Längslinie zu durchstreichen. 
Die abgebauten Flächen werden unter Bezeichnung der Zeit des Ab- 
baues in allen Sohlen mit blasser grauer Tusche schraffiert. 
Bei dem Pfeilerbau der Salzbergwerke wird der Abbau und der 
Versatz folgendermaßen angegeben: 
So lange die Abbaufläche sich in der Vorrichtung befindet, wird 
sie nur mit der Sohlenfarbe angelegt; die einfache Schraffur in der 
Farbe der Sohle bezw. Abteilung bedeutet den Abbau, die kreuzende 
Schraffur in derselben Farbe den vollständigen Ver satz des Pfeilers. 
Wird ein flachgelagertes Kohlen= oder Eisensteinflöz in mehreren 
Abteilungen (Etagen) abgebaut und auf einem Risse zur Darstellung 
gebracht, so wird der Abbau in der ersten Abteilung einfach grau 
schraffiert, in der zweiten durch Schraffur, die die erstere kreuzt, in der 
dritten durch eine anders gerichtete und engere Schraffur bezeichnet. 
Der vollständige Abbau einer solchen Lagerstätte ist durch Übertuschung 
mit blasser brauner Tusche zu bezeichnen. 
Sämtliche zu Bruch liegende, überhaupt alle unfahrbaren Baue 
sind auf den Rissen durch Schraffur als solche kenntlich zu machen. 
Nur wirklich bekannte und zuverlässig ausgenommene Strecken, 
Schächte usw. dürfen in ganzen Linien ausgezogen werden; alle aus 
alten Grubenbildern übertragenen oder nur nach den Aufnahmen oder 
Aussagen anderer angegebenen, nicht mehr fahrbaren Baue sind in fein 
punktierten Linien leicht aufzutragen, aber nicht mit Farbe anzulegen. 
Der Einfallwinkel und seine Richtung bei Lagerstätten, Sprüngen und 
sonstigen Lagerungsstörungen sind mit einem kleinen Pfeil und bei- 
gesetzter Gradzahl zu bezeichnen; außerdem ist an geeigneten Stellen 
die Mächtigkeit der Lagerstätte in Zahlen beizufügen.
	        
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