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Gemauerte Schächte, Strecken, Querschläge, Rollöcher sind mit zinnober-
roten Linien einzufassen.
Die eiserne Zimmerung ist an beiden Stößen der Strecke durch-
einander gegenüberstehende, blau angelegte kleine Vierecke anzugeben.
Gemauerte Dämme sind durch zinnoberrote, Lettendämme durch schwarze
parallele Querlinien, Bretterverschläge und Wettertüren durch eine
schwarze Querlinie zu bezeichnen. Geöffnete oder entfernte Dämme,
Verschläge und Wettertüren sind mit einer Längslinie zu durchstreichen.
Die abgebauten Flächen werden unter Bezeichnung der Zeit des Ab-
baues in allen Sohlen mit blasser grauer Tusche schraffiert.
Bei dem Pfeilerbau der Salzbergwerke wird der Abbau und der
Versatz folgendermaßen angegeben:
So lange die Abbaufläche sich in der Vorrichtung befindet, wird
sie nur mit der Sohlenfarbe angelegt; die einfache Schraffur in der
Farbe der Sohle bezw. Abteilung bedeutet den Abbau, die kreuzende
Schraffur in derselben Farbe den vollständigen Ver satz des Pfeilers.
Wird ein flachgelagertes Kohlen= oder Eisensteinflöz in mehreren
Abteilungen (Etagen) abgebaut und auf einem Risse zur Darstellung
gebracht, so wird der Abbau in der ersten Abteilung einfach grau
schraffiert, in der zweiten durch Schraffur, die die erstere kreuzt, in der
dritten durch eine anders gerichtete und engere Schraffur bezeichnet.
Der vollständige Abbau einer solchen Lagerstätte ist durch Übertuschung
mit blasser brauner Tusche zu bezeichnen.
Sämtliche zu Bruch liegende, überhaupt alle unfahrbaren Baue
sind auf den Rissen durch Schraffur als solche kenntlich zu machen.
Nur wirklich bekannte und zuverlässig ausgenommene Strecken,
Schächte usw. dürfen in ganzen Linien ausgezogen werden; alle aus
alten Grubenbildern übertragenen oder nur nach den Aufnahmen oder
Aussagen anderer angegebenen, nicht mehr fahrbaren Baue sind in fein
punktierten Linien leicht aufzutragen, aber nicht mit Farbe anzulegen.
Der Einfallwinkel und seine Richtung bei Lagerstätten, Sprüngen und
sonstigen Lagerungsstörungen sind mit einem kleinen Pfeil und bei-
gesetzter Gradzahl zu bezeichnen; außerdem ist an geeigneten Stellen
die Mächtigkeit der Lagerstätte in Zahlen beizufügen.