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die Profillinien anzugeben und als solche zu bezeichnen. Fällt die Abscissenachse
nicht mit dem Meridian zusammen, so ist ihr Azimut in Zahlen einzuschreiben.
Beim Zulegen mittels des Kompasses hat das am Tage der Messung abgenom—
mene Streichen der Orientierungslinie oder der Meridian mit Berücksichtigung
der jedesmaligen Deklination zur Orientierung des Risses zu dienen. Der Auf-
tragung der Orientierungslinie bedarf es nur in den Fällen des § 17 Abst. 3.
Jeder Fundamentalriß muß ferner versehen sein:
a) mit einem Titel, der den Gegenstand der Darstellung kurz angibt,
b) mit einem Maßstabe, dem das Verjüngungsverhältnis in Zahlen bei-
zusetzen ist,
C) mit einer kurzen Angabe über die Art der Anfertigung, d. h. ob nur eigene
Aufnahmen oder andere namhaft zu machende Karten zu Grunde liegen,
d) mit einem Formular für die Nachtragungsvermerke, wobei das ab-
genommene Streichen der Orientierungslinie bezw. die Deklination nebst
Datum und Stunde anzugeben sind,
e) mit der Unterschrift des Markscheiders.
Besteht der Fundamentalriß einer Sohle, eines Flözes oder eines Saiger-
risses aus mehreren Blättern, so genügt es, wenn von obigen Angaben auf
dem zweiten und den folgenden Blättern nur der Titel und die fortlaufende
Nummer vermerkt sind.
3. Grubenbilder.
a) Allgemeines.
831.
Zu den Grubenbildern sind Platten zu verwenden, deren Papier durch
Unterkleben von Papier und Leinen gesteift ist. Den Platten ist die überein—
stimmende Größe von 50 zu 60 em zu geben. Die zusammengehörigen Platten
müssen mit den einander entsprechenden Seiten genau aneinander passen.
Zu einem vollständigen Grubenbilde gehören:
A. Der Haupt-, Grund= und Situationsriß,
B. die Spezialgrundrisse,
C. die Saigerrisse,
10. die Profile,
KC das Titelblatt nebst der Netzkarte.
1906 14