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Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 14, 15,
16 und 18:
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Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betr. die Wertbestimmung
der Einfuhrscheine im Zollverkehre.
Verschnittwein-Zollordnung.
Bestimmungen über die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze
für Gerbstoffauszüge.
Verschlußordnung für Elbeschiffe nebst Ausführungsbestimmungen;
— Bestimmungen über die Anmeldung des Verkehrs der Häfen an
der Unterelbe und an der Unterweser untereinander; — Ermächti-
gung der obersten Landesfinanzbehörden zur Gewährung von Zoll-
vergütung für kakaohaltige Waren.
Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den
Zoll= und Steuerstellen in Gemäßheit der Ausführungsbestimmung
zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilten Abfertigungsbefugnissen; —
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.
Bekanntmachung des Reichskanzlers zum Handels= und Zollvertrage
zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn.
Übereinkommen über die Zollabfertigung im Eisenbahnverkehr.
Übereinkommen über die Anwendung des Schiffsverschlusses.
Notenwechsel wegen der veterinären Behandlung des Rindviehs im
Grenzverkehr und der Festsetzung von Normalgewichten für solches
Rindvieh.
Übereinkommen über die Desinfektion der Eisenbahnviehwagen.
Bekanntmachung, betr. die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das
in das Zollinland eingehende Fleisch.
Bekanntmachung, betr. die Stempelzeichen nachträglich zugelassener
Untersuchungsstellen für ausländisches Fleisch.
Berichtigung.
In Nr. 4 des Regierungsblattes Seite 95 muß der zweite Satz des § 31 lauten:
Den Platten ist die übereinstimmende Größe von 50 zu 65 cm zu geben.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.