Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

128 
S. 
1 
77 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 14, 15, 
16 und 18: 
445 
452 
461 
466 
484 
493 
494 
497 
499 
502 
509 
510 
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betr. die Wertbestimmung 
der Einfuhrscheine im Zollverkehre. 
Verschnittwein-Zollordnung. 
Bestimmungen über die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze 
für Gerbstoffauszüge. 
Verschlußordnung für Elbeschiffe nebst Ausführungsbestimmungen; 
— Bestimmungen über die Anmeldung des Verkehrs der Häfen an 
der Unterelbe und an der Unterweser untereinander; — Ermächti- 
gung der obersten Landesfinanzbehörden zur Gewährung von Zoll- 
vergütung für kakaohaltige Waren. 
Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den 
Zoll= und Steuerstellen in Gemäßheit der Ausführungsbestimmung 
zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilten Abfertigungsbefugnissen; — 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
Bekanntmachung des Reichskanzlers zum Handels= und Zollvertrage 
zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn. 
Übereinkommen über die Zollabfertigung im Eisenbahnverkehr. 
Übereinkommen über die Anwendung des Schiffsverschlusses. 
Notenwechsel wegen der veterinären Behandlung des Rindviehs im 
Grenzverkehr und der Festsetzung von Normalgewichten für solches 
Rindvieh. 
Übereinkommen über die Desinfektion der Eisenbahnviehwagen. 
Bekanntmachung, betr. die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das 
in das Zollinland eingehende Fleisch. 
Bekanntmachung, betr. die Stempelzeichen nachträglich zugelassener 
Untersuchungsstellen für ausländisches Fleisch. 
  
Berichtigung. 
In Nr. 4 des Regierungsblattes Seite 95 muß der zweite Satz des § 31 lauten: 
Den Platten ist die übereinstimmende Größe von 50 zu 65 cm zu geben. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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