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Brustbeins die Luftröhre in ihrer natürlichen Lage quer zu durchschneiden, um
durch Einblick in die Lichtung nach oben und unten eine etwa vorhandene
Verengerung sicherer zu erkennen.
Nach Entfernung der Hals= und Brustorgane ist zum Schluß der Zustand
der tiefen Halsmuskulatur sowie der Hals= und Brustwirbelsäule zu berück-
sichtigen. Veränderte Abschnitte der Wirbelsäule werden am besten erst nach
Beendigung der Bauchsektion herausgenommen und nach § 16 Schlußsatz weiter
behandelt.
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Bauchhöhle.
Die weitere Untersuchung der Bauchhöhle und ihrer Organe (§ 17) ge-
schieht stets in einer solchen Reihenfolge, daß durch die Herausnahme des
einen Organs die genauere Erforschung seiner Verbindungen mit einem andern
nicht beeinträchtigt wird. So hat die Untersuchung des Zwölffingerdarms und
des Gallenganges der Herausnahme der Leber voranzugehen. In der Regel
empfiehlt sich nachstehende Reihenfolge: 1. Bauchfell der Bauchwand und Netz,
2. Milz, 3. Nieren und Nebennieren, 4. Harnblase, 5. Geschlechtsteile (beim
Manne Vorsteherdrüse und Samenbläschen, Hoden, Nute mit der Harnröhre;
beim Weibe Eierstöcke, Trompeten, Gebärmutter und Scheide), 6. Mastdarm,
7. Zwölffingerdarm und Magen, 8. Gallengang, 9. Leber, 10. Bauchspeichel-
drüse, 11. Gekröse, 12. Dünndarm, 13. Dickdarm, 14. die großen Blutgefäße
vor der Wirbelsäule nebst den sie begleitenden Lymphdrüsen, 15. die Muskeln
und Knochen der Wirbelsäule und des Beckens.
Doch kann auch mitunter, um Raum zu gewinnen, alsbald nach der Milz
Dünn= und Dickdarm von dem vorher zu untersuchenden Gekröse abgelöst und
herausgenommen werden. In diesem Falle ist eine Unterbindung des Darmes
oben und unten zweckmäßig.
Wenn besondere Gründe dazu vorliegen, ist es gestattet, sämtliche Organe
der Bauchhöhle oder einen Teil derselben im Zusammenhang herauszunehmen
und erst dann die einzelnen Teile in ihrem natürlichen Zusammenhang oder
nach ihrer Entfernung weiter zu untersuchen.
Milz.
Die Milz wird jedesmal in bezug auf Länge, Breite und Dicke und zwar
in liegender Stellung (nicht in der Hand) und ohne daß der Maßstab ange-