Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Besonders genau ist der Magen zu besichtigen und festzustellen, ob dessen 
Wand unversehrt ist oder ob sie zu zerreißen droht oder gar schon zerrissen ist. 
Im ersten Falle findet die Sektion der Brusthöhle in der üblichen Weise 
statt, jedoch wird das Blut des Herzens samt dem aus den großen Gefäßen 
entnommenen in ein reines Gefäß von Porzellan oder Glas (A) gebracht; in 
ein zweites Gefäß (B) legt man Stücke der Lunge und des Herzens. Endlich 
werden die Halsorgane in der § 19 Absatz 6 beschriebenen Weise nur frei 
gemacht, jedoch nicht durchtrennt; die Speiseröhre aber wird, um ein Aus- 
fließen des Mageninhaltes zu verhindern, oberhalb des Zwerchfells unter- 
bunden. 
Dann wird in der allgemein üblichen Weise Netz und Milz untersucht, 
und von dieser ein Stück ebenfalls in das Gefäß B gebracht. Nach Ablösung 
und Zurücklegung des Querdarms und doppelter Unterbindung des Zwölf- 
fingerdarms im oberen Drittel wird dieser zwischen beiden Unterbindungen 
durchschnitten und der Magen im Zusammenhange mit den Halsorganen unter 
Durchtrennung der Aorta oberhalb des Zwerchfells sowie des Zwerchfells selbst 
herausgenommen. Magen und Halsteile werden auf einer passenden Unterlage 
ausgebreitet, der Magen an der großen Krümmung bis in die Speiseröhre und 
diese in ihrem ganzen Verlauf durchtrennt. Es wird jetzt der Inhalt des 
Magens nach Menge, Farbe, Zusammensetzung, Reaktion und Geruch bestimmt 
und in ein drittes Gefäß (C) gegeben und nunmehr die Schleimhaut von Zunge, 
Nachen, Speiseröhre und Magen auf Dicke, Farbe, Oberfläche und Zusammen- 
hang untersucht. Bei dieser Untersuchung ist sowohl dem Zustande der Blut- 
gefäße als auch dem Gefüge der Schleimhaut selbst besondere Aufmerksamkeit 
zuzuwenden, namentlich ist festzustellen, ob das vorhandene Blut in Gefäßen 
enthalten oder aus den Gefäßen ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulnis 
oder Erweichung verändert und in diesem Zustande in benachbarte Gewebe ein- 
gedrungen ist. Ist Blut ausgetreten, so ist festzustellen, ob es auf der Ober- 
fläche oder im Gewebe liegt, ob es geronnen ist oder nicht. Endlich ist be- 
sondere Sorgfalt zu verwenden auf die Untersuchung des Zusammenhangs der 
Oberfläche namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen, Geschwüre 
vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen möglicherweise durch 
den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode namentlich unter Ein- 
wirkung gärenden Mageninhalts zustande gekommen sind, ist stets im Auge zu 
behalten. Ergibt die Betrachtung mit bloßem Auge, daß die Magenschleim-
	        
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