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leert wird; in ein ferneres (E) gelangt die Leber mit der Gallenblase. In
das Gefäß B kommen später noch Teile des Gehirns.
Bei Vergiftungen durch narkotische Substanzen (Morphium, Strychnin,
Alkohol, Chloroform u. a.) ist es jedoch geboten, das ganze Gehirn in einem
besonderen Gefäße aufzubewahren.
Jedes dieser Gefäße wird verschlossen, versiegelt und inhaltsgemäß
bezeichnet.
Ist die Vergiftung durch Einatmung geschehen, so kann die Sektion in
der allgemein üblichen Weise vorgenommen werden; auch hier sind jedoch Blut,
Harn, Magendarmkanal nebst Inhalt, ansehnliche Teile der übrigen Organe
geeignetenfalls auch das ganze Gehirn gesondert in je einem Glasgefäß
zurückzustellen.
Die Unterlage, auf welcher die Organe bei Verdacht auf Vergiftung auf-
geschnitten werden, muß nach der Durchforschung eines jeden einzelnen sorg-
fältig gereinigt werden; jedes Organ ist nach seiner Betrachtung sofort in das
betreffende Glas zu legen, so daß eine Berührung mit anderen Teilen aus-
geschlossen ist. Die Organe dürfen im Waschgefäß nicht abgespült werden;
überhaupt ist es für die Zwecke der chemischen Analyse vorteilhaft, die An-
wendung von Wasser bei der Sektion möglichst zu beschränken.
Bei Verdacht einer Erkrankung durch Trichinen hat sich die mikroskopische
Untersuchung zunächst mit dem Inhalt des Magens und des oberen Dünn-
darmes zu beschäftigen, jedoch ist zugleich ein Teil der Muskulatur (Zwerchfell,
Hals= und Brustmuskeln) zur weiteren Prüfung zurückzulegen.
8 22.
Neugeborene. Ermittelung der Reife= und Eutwickelungszeit.
Bei den Leichenöffnungen Neugeborener sind außer den oben angeführten
allgemeinen Vorschriften noch folgende besondere Punkte zu beachten:
Es müssen erstens die Zeichen ermittelt werden, aus welchen auf die Reife
und die Entwickelungsfähigkeit des Kindes geschlossen werden kann.
Dahin gehören: Länge und Gewicht des Kindes, Beschaffenheit der all-
gemeinen Bedeckungen (Wollhaare, Käseschmiere) und der Nabelschnur, Länge
und Beschaffenheit der Kopfhaare, Größe der Fontanellen, Umfang (größter
horizontaler), Längs-, Quer= und Schrägdurchmesser des Kopfes, Beschaffenheit
der Augen (Pupillarmembran), der Nasen= und Ohrenknorpel. Länge und