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Beschaffenheit der Nägel, Ouerdurchmesser der Schultern und Hüften, bei
Knaben die Beschaffenheit des Hodensackes und die Lage der Hoden, bei
Mädchen die Beschaffenheit der äußeren Geschlechtsteile.
Endlich ist noch zu ermitteln, ob und in welcher Ausdehnung in der
unteren Epiphyse des Oberschenkels ein Knochenkern vorhanden ist. Zu diesem
Behufe wird das Kniegelenk durch einen unterhalb der Kniescheibe verlaufenden
Querschnitt geöffnet, die Extremität im Gelenke stark gebeugt und die Knie—
scheibe durch seitliche Längsschnitte abpräpariert und nach oben hin zurück—
geschlagen. Alsdann werden dünne Knorpelschichten von der Gelenkfläche
des Oberschenkels aus schaftwärts so lange abgetragen, bis man an den
Schaft gelangt; der größte Durchmesser des Knochenkerns wird nach Millimetern
gemessen.
Ergibt sich aus der Beschaffenheit der Frucht, daß sie vor Vollendung
der dreißigsten Woche geboren ist, so kann von der Leichenöffnung Abstand
genommen werden, wenn sie nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert wird.
8 23.
Ermittelung stattgehabter Atmung.
Ist anzunehmen, daß das Kind nach der dreißigsten Woche geboren
worden ist, so muß zweitens untersucht werden, ob es in oder nach der
Geburt geatmet hat. Es ist deshalb die Atemprobe in nachstehender Reihen—
folge anzustellen:
a) Schon nach Offnung der Bauchhöhle ist der Stand des Zwerchfells
zu ermitteln; deshalb ist bei Neugeborenen stets die Bauchhöhle
zuerst und für sich, und dann erst die Brust= und Kopfhöhle zu
öffnen.
b) Vor Offnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des Brustbeins
einfach zu unterbinden.
c) Demnächst ist die Brusthöbhle zu öffnen und die Ausdehnung und die
von derselben abhängige Lage der Lungen (letztere namentlich in Be-
ziehung zum Herzbentel), sowie die Farbe und Konsistenz der Lungen
zu ermitteln.
*) Jedoch soll keineswegs die Sektion der Organe der Bauchhöhle vor der Offnung und Unter-
suchung der Brusthöhle veranstaltet werden.
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