Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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d) Der Herzbeutel ist zu öffnen und sowohl sein Zustand, als die äußere 
Beschaffenheit des Herzens festzustellen. 
e) Die einzelnen Abschnitte des Herzens sind zu öffnen, ihr Inhalt ist 
zu bestimmen. 
t) Der Kehlkopf und der Teil der Luftröhre oberhalb der Unterbindung 
ist durch einen Längsschnitt zu öffnen und sein Inhalt sowie die Be— 
schaffenheit seiner Wandungen festzustellen. 
g) Die Luftröhre ist oberhalb der Unterbindung zu durchschneiden und in 
Verbindung mit den gesamten Brustorganen herauszunehmen. 
i) Nachdem die Lungenschlagader und nötigenfalls die große Körperschlag- 
ader (von hinten her) aufgeschnitten worden ist, wird die Durchgängigkeit des 
Botallischen Ganges geprüft, darauf das Herz entfernt und in der 
üblichen Weise untersucht; es folgt die Entfernung und Untersuchung 
der Thymusdrüse und nunmehr ist die Lunge in einem geräumigen, 
mit reinem kalten Wasser gefüllten Gefäß auf ihre Schwimmfähigkeit 
zu prüfen. 
i) Der untere Teil der Luftröhre und ihre Verzweigungen sind zu öffnen 
und namentlich auf ihren Inhalt zu untersuchen. 
k) In beide Lungen sind Einschnitte zu machen, wobei auf knisterndes 
Geräusch, auf Menge und Beschaffenheit des bei gelindem Druck auf 
diese Schnittflächen hervorqellenden Blutes, sowie auf die Beschaffen- 
heit des Gewebes, wie bei jeder anderen Leichenöffnung (§ 18) zu 
achten ist. 
1) Die Lungen sind auch unterhalb des Wasserspiegels einzuschneiden, um 
zu beobachten, ob Luftbläschen aus den Schnittflächen emporsteigen. 
n) Beide Lungen sind zunächst in ihre einzelnen Lappen, sodann noch in 
einzelne Stückchen zu zerschneiden und alle insgesamt auf ihre Schwimm- 
fähigkeit zu prüfen. 
n) Die Halsorgane sind in der (§ 19) beschriebenen Weise aus der Leiche 
zu entfernen und zu untersuchen; besonders ist der Schlund zu öffnen 
und sein Zustand festzustellen. 
0) Ergibt sich der Verdacht, daß die Lunge wegen Anfüllung ihrer Räume 
mit krankhaften Stoffen (Hepatisation) oder fremden Bestandteilen (Kinds- 
schleim, Kindspech) Luft aufzunehmen nicht imstande war, so ist eine 
mikroskopische Untersuchung vorzunehmen.
	        
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