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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 13. Weimar. 1 19. Mai 1906.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Veröffentlichung a) des Staatsvertrags zwischen Preußen und den bei der
Hessisch-Thüringischen Staatslotterie beteiligten Staaten zur Regelung der Lotterieverhälinisse, b) des Schluß-
protokolls zu diesem Vertrage und c) der zusätzlichen Vereinbbrung zu dem Staatsvertrage vom 15. März
1902 über die Vereinigung der Großherzoglich Hessischen Landeslotterie und der Thlringisch-Anhaltischen
Staatslotterie, Seite 175.
Ministerialbekanntmachung.
[46)] Nachstehend werden
a) der Staatsvertrag zwischen Preußen und den bei der Hessisch-Thüringischen
Staatslotterie beteiligten Staaten zur Regelung der Lotterieverhältnisse,
b) das Schlußprotokoll zu diesem Vertrage
und
C) die zusätzliche Vereinbarung zu dem Staatsvertrage vom 15. März 1902
über die Vereinigung der Großherzoglich Hessischen Landeslotterie und
der Thüringisch-Anhaltischen Staatslotterie
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Zustimmung des Landtages des Groß-
herzogtumes zu dem Vertragsabschlusse erteilt und die Ratifikation allseitig
bewirkt worden ist.
Weimar, am 3. Mai 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
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