Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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Staatsvertrag 
zwischen Preußen und den bei der Hellisch= Thüringischen Staatslotterie 
beteiligten Staaten zur Megelung der TLotterieverhältnisse. 
Nachdem Seine Majestät der König von Preußen und die Landesherren 
der an der Hessisch-Thüringischen Staatslotterie beteiligten Staaten, nämlich 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein, Seine 
Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog von 
Sachsen-Meiningen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, im 
Namen Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha 
Seine Durchlaucht der Erbprinz Ernst zu Hohenlohe-Langenburg, Regierungs- 
verweser in den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha, Seine Hoheit der 
Herzog von Anhalt, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sonders- 
hausen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt, im Namen 
Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß älterer Linie Seine Durchlaucht der 
Fürst Reuß jüngerer Linie, Regent des Fürstentums Reuß älterer Linie, Seine 
Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg-Lippe und Seine Erlaucht der Regent 
des Fürstentums Lippe, Graf Leopold zur Lippe-Biesterfeld übereingekommen 
sind, einen Vertrag zur Regelung der Lotterieverhältnisse zu schließen, haben 
die zu diesem Zwecke bestellten Kommissare, nämlich 
für Preußen: 
der Geheime Ober-Finanzrat Dr. Georg Strutz, 
der Geheime Ober-Finanzrat Carl Halle und 
der Legationsrat Georg Plehn, 
für Hessen: 
der Ministerialrat Ludwig Ewald und 
der Geheime Ober-Finanzrat Dr. Ferdinand Nohde, 
für Sachsen-Weimar-Eisenach: 
der Geheime Staatsrat Dr. Johannes Hunnius, 
für Sachsen-Meiningen: 
der Staatsminister Freiherr Nudolf von Ziller, 
für Sachsen-Altenburg: 
der Geheime Staatsrat Dr. Kurt Stöhr,
	        
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