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Zinnchlorür, die mit 1 Gewichtsteile Salzsäure anzurühren und vollständig mit trockenem Chlor-
wasserstoffe zu sättigen sind, herzustellen, nach dem Absetzen durch Asbest zu filtrieren und in
kleinen, mit Glasstopfen verschlossenen, möglichst angefüllten Flaschen aufzubewahren.
2. in Abteilung 3 hinter „Kresole“ die Worte:
und deren Zubereitungen (Kresolseifenlösungen, Lysol, Lysolveol usw.),
sowie deren Lösungen, soweit sie in 100 Gewichtsteilen mehr als ein
Gewichtsteil der Kresolzubereitung enthalten,
3. in Abteilung 3 vor „Phenazetin“:
Paraphenylendiamin, dessen Salze, Lösungen und Zubereitungen,
4. in Abteilung 3 hinter „Salzsäure“ und hinter „Schwefelsäure“:
arsenfreie),
und am Schlusse der Abteilung 3 folgende Anmerkung:
„*) Anmerkung: Siehe Anmerkung zu Abteilung 1“.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli d. J. in Kraft.
Weimar, den 6. Juni 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
Ministerialbekanntmachung.
(57| Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
ist zugleich im Namen der Regierungen der Herzogtümer Sachsen-Coburg und
Gotha, der Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sonders-
hausen, Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie an Stelle des Geheimen
Staatsrats Dr. jur. Kuhn der Großherzoglich Sächsische Regierungsrat Dr. iur.
Karl Unteutsch in Weimar zum Mitglied und Vorsitzenden der gemeinschaft-
lichen Sachverständigenkammer für Werke der Literatur ernannt worden.
Weimar, den 6. Juni 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.