Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
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Nummer 1. Weimar.
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Inhalt: Ministerialbekangtmachung, betr. Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Herdbuchverein für Isserstedt,
Seite 1. — Ministerialbekauntmachung, betr. die Abgabe stark wirkender Arzneimittel, Seite 2. —
Ministerialbekanntmachung, betr. den Betrag der für die Naturalverpflegung marschierender usw. Truppen
zu gewährenden Vergltung für das Jahr 1906, Seite 2. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ersatz-
wahl eines Landtagsabgeordneten, Seite 3. — Bekanntmachung des Präsidenten des Großherzoglich
Sächsischen Landgerichts in Weimar, betr. die erstinstanzliche Verhandlung und Entscheidung von Rechts-
angelegenheiten des Landesherrn und der landesherrlichen Familie, Seite 3. — Inhaltsverzeichnis aus dem
Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 4.
15. Januar 1906.
Ministerialbekanntmachungen.
(11 I. Dem Herdbuchverein für Isserstedt ist in Gemäßheit des § 22 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 10 des Ausführungsgesetzes zu demselben
die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 1. Januar 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
1906 1