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Bei der Berechnung des Gewinnüberschusses bleibt der Wert der vorhandenen Inventarien—
stücke außer Ansatz und ist die jedesmalige Bilanz vom 31. Dezember zu Grunde zu legen.
8 36.
Gegenwärtiges Statut tritt nach Genehmigung durch das Großherzogliche Staatsministerium,
Departement des Innern, am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.
Eine Änderung oder Aufhebung dieses Statuts kann durch den Beschluß der Gemeinde—
behörden nach geschehener Begutachtung durch den Bezirksausschuß unter Genehmigung durch das
Großherzogliche Staatsministerium, Departement des Innern, erfolgen.
Das Statut vom 21. März 1883 ist mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Statuts auf-
21. Juni
gehoben.
[75) II. Der Kommerzienrat Otto Erbert in Plauen i. V. hat zum ehrenden
Andenken seiner verstorbenen Eltern unter dem Namen einer
Eduard und Thusnelda Erbert-Stiftung
der Stadtgemeinde Jena die Summe von 10000 Mark überwiesen, von deren
Zinsenabwurf zunächst 200 Mark jährlich zur Erhaltung der Gräber seiner
Angehörigen, nämlich seiner Eltern und seines Bruders Karl Erbert, auf dem
alten Friedhof zu Jena, so lange letzterer als solcher besteht, verwendet werden
sollen, der verbleibende Zinsenrest aber an würdige, verschämte und bedürftige
Arme der Stadt Jena nach dem Ermessen des Armenausschusses dieser Stadt
verteilt werden soll.
Diese Stiftung ist gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch vom 5. April 1899 von uns genehmigt worden.
Weimar, den 19. Juli 1906.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
76] III. Mit Höchster Genehmigung sind die Geschäfte der Enteignung der
Grundstücke für die Herstellung einer Straßenunterführung in km 99,6 der