Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

289 
Zegierungsblatt 
für das 
Grohßherzogtum Sachsen. 
  
  
  
  
  
Nummer 25. Weimar. 16. August 1906. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Nachweisung der zur Vertretung des Reichs-(Militär-) Fiskus bei Pfändung 
des Diensteinkommens und der Pensionen von Offizieren 2c. berufenen Behörden und Personen, Seite 289. — 
Ministerialbekanntmachung, betr. die Zusammensetzung der an der Großherzogl. und Herzogl. Sächsischen Gesamt- 
universität Jena bestehenden Kommissionen für die ärztliche Vorprüfung, für die Prüfung der Arzte und 
der Zahnärzie sowie fttr die pharmazeutische Prüfung für das Prüfungsjahr 1. Oktober 1906 bis dahin 1907, 
S. 290. — Ministerialbekanntmachung, betr. eine Abgabenerhebung zur Verbandskasse der Viehbesitzer, 
Seite 291. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 im 
Großherzogtum, Seite 292. 
  
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[85) I. Für den Geschäftsbereich der Königlich Preußischen Militärverwaltung 
ist eine neue, vom 1. August 1906 ab gültige Nachweisung derjenigen Behörden 
und Personen aufgestellt worden, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens 
und der Pensionen von Offizieren und von Beamten der Militärverwaltung 
sowie der aus Militärfonds fließenden Gebührnisse der Hinterbliebenen von 
Personen des Soldatenstandes und von Beamten der Militärverwaltung zur 
Vertretung des Reichs-(Militär-) Fiskus als Drittschuldners im Sinne der 
§8 829 ff. der Zivilprozeßordnung berufen sind. 
Die Veröffentlichung dieser Nachweisung ist in Nr. 47 des Zentralblatts 
für das Deutsche Reich vom Jahre 1906 erfolgt. 
Die Justizbehörden und gerichtlichen Beamten des Großherzogtums, ins- 
besondere die Gerichtsvollzieher, haben die Nachweisung, welche an Stelle der 
in unserer Bekanntmachung vom 3. Mai 1898 (Regierungsblatt S. 62) be- 
zeichneten Nachweisung getreten ist, bei den entsprechenden Zahlungsverboten 
und Zustellungen an den Militärfiskus zu beachten. 
Weimar, den 8. August 1906. 1 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
1906 46
	        
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